Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
WUPol Lehrende und Dienstverhinderung – neue Fassung seit 1.7.2025 in Kraft

Schon bisher wurden in einer WUPol Rahmenbedingungen geregelt, die im Falle einer Erkrankung von Lehrenden zu beachten sind. Der wissBR hat sich schon seit längerem dafür eingesetzt, diese WUPol zu überarbeiten. Gemeinsam mit dem VRLS wurde nunmehr eine neue WUPol formuliert, die für den Fall einer Dienstverhinderung vor allem wegen Krankheit und Pflegefreistellung Klarstellungen enthält, um solche zumeist unvorhersehbaren Situationen in Bezug auf Lehrverpflichtungen gut zu bewältigen. Diese überarbeiteten Regelungen gelten für Dienstverhinderungen, die ab dem 1.7.2025 eintreten.
Ob - und wenn ja - welchen Ersatz es beim Entfall von Lehrveranstaltungseinheiten geben soll, ist im Einzelfall zu entscheiden und eine Ermessensfrage. Denkbar ist neben dem ersatzlosen Entfall einzelner Kontaktstunden, der ersatzweisen Abhaltung durch andere Lehrende oder einem zeitversetzten Nachholen derselben (uU auch durch andere Lehrende) auch das Anbot von Kompensationsaufgaben für Studierende oder eine kurzfristige Umstellung auf Online-Lehre. Letzteres nur in besonderen Fällen, denn bei einer aktuellen Dienstverhinderung (z.B. Krankheit) ruhen die Dienstpflichten für die Dauer der Dienstverhinderung.
Eine explizite Grenze entfallbarer LV-Einheiten wird in der neuen Version der WUPol nicht mehr genannt, um der Heterogenität der Lehrveranstaltungen besser gerecht werden zu können. Verantwortlich für die Entscheidung des Entfalls oder der Art des Ersatzes ist der*die die Lehrveranstaltung beantragende Professor*in (wer das ist, kann grundsätzlich in den Kontrolllisten in Bach ersehen werden) in Abstimmung mit dem*der Programm(einheits-)verantwortlichen. Im Idealfall sollte diese Entscheidung vorab für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt sein, damit im Fall der Fälle allen rasch klar ist, wie vorzugehen ist. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass Lehrende gleichzeitig mit der Meldung der Dienstverhinderung (Krankmeldung bzw der Meldung einer erforderlichen Pflegefreistellung) dem*der Vorgesetzten bekannt geben, dass in die Zeit der Dienstverhinderung eine Lehrveranstaltung fällt. Für diese Verständigung gibt es keine Formvorschriften. Ein Anruf, eine Mail oder ähnliches sind also ausreichend. Ein entsprechender Kommentar im Rahmen der Krankmeldung in SAP reicht allerdings nicht, da die Vorgesetzten zwar über die Krankmeldung informiert werden, die in SAP hinterlassenen Kommentare aber nicht übermittelt bekommen. Es ist wichtig zu betonen, dass der*die Lehrende ausschließlich den*die direkte*n Vorgesetzten im Krankheitsfall zu verständigen hat. Alle weiteren Schritte in der Organisation der Ersatzlehre und Information der Studierenden sind grundsätzlich von den oben beschriebenen verantwortlichen Personen (direkte Vorgesetzte*r, Programmverantwortliche, beantragende Professor*in) zu setzen.
Werden entfallene Kontaktstunden ersatzmäßig – von der*m LV-Leiter*in selbst oder anderen Lehrenden - abgehalten, erhalten Lehrende dafür eine Lehrzulage, sofern die eigene All-In-Lehre dadurch überschritten wird. Diese Lehrzulage muss beim akademischen Controlling im Vizerektorat für Lehre und Studierende (akadcont@wu.ac.at) beantragt werden. Dazu reicht ein formloses E-Mail mit Informationen zur betroffenen Einheit bzw. den betroffenen Einheiten, der*n Ersatzlehrenden und der für die LV verantwortlichen Person.
Verzögern sich durch die Dienstverhinderung Beurteilungsfristen für Abschlussarbeiten oder beurteilungsrelevante Prüfungsleistungen der Studierenden liegt es schlussendlich in der Verantwortung des*der Programmverantwortlichen einen erforderlichen Ersatz für die Beurteilung zu organisieren. Übernehmen dann Ersatzlehrende die Beurteilung von Prüfungsleistungen, ist dafür zu sorgen, dass allfällige Prüfungstaxen entsprechend der übernommenen Workload aufgeteilt werden und dies bei den jeweiligen Eingaben in Bach bzw bei einer allfälligen Großprüfungsabrechnung beachtet wird.
Bei Fragen zu dieser neuen WUPol oder wenn es im Fall einer Dienstverhinderung zu Unklarheiten kommt, steht der wissBR gerne zur Verfügung und ist unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at erreichbar.
10.09.2025