Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Anlässlich der Betriebsratswahl im November: Die Rolle des Betriebsrats an der WU

Am 19. und 20. November 2025 findet an der WU die nächste Betriebsratswahl statt. Als ersten Schritt des Wahlverfahrens findet am 23. Oktober 2025 eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt. Dieser Beitrag möchte die wichtige Rolle des Betriebsrats an der WU beleuchten und allen Interessierten Hintergrundinformation zur Betriebsratsarbeit geben.
Der wissenschaftliche Betriebsrat hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) die Aufgabe, alle wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller wissenschaftlichen Arbeitnehmer*innen der WU (vom studentischen Mitarbeiter bis zur Professorin) wahrzunehmen und zu fördern. An der WU kommt der wissenschaftliche Betriebsrat diesen Aufgaben nach, indem Betriebsratsmitglieder in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen als Mitglieder oder Gäste vertreten sind. Der Bogen reicht von den Sitzungen des Senats und der Senatskommissionen über Arbeitsgruppen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bis zum alle zwei Monate stattfindenden IT-Jour Fixe mit Vertreter*innen der IT-Services. Zusätzlich bringt sich der wissBR natürlich in allen Bereichen aktiv und mit Nachdruck ein, bei denen nach dem ArbVG die Mitwirkung des Betriebsrats vorgesehen ist. Der wissBR verhandelt daher regelmäßig Inhalte von Betriebsvereinbarungen, bespricht sich regelmäßig mit Vertreter*innen des Rektorats und achtet im Rahmen von Einsichtsrechten auf die Einhaltung des Datenschutzes durch die Arbeitgeberin. In seinem Vorgehen stimmt er sich eng mit dem Betriebsrat für das allgemeine Personal an der WU ab.
Darüber hinaus stehen die Mitglieder des Betriebsrats allen wissenschaftlichen Beschäftigten der WU für Beratungen rund um ihr Arbeitsverhältnis an der WU zur Verfügung. Außerdem organisieren wir Social Events und Vernetzungstreffen und stehen in regem Austausch mit Betriebsräten anderer Universitäten sowie Interessenvertretungen, wie der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft. Über unsere Angebote und Aktivitäten informieren wir regelmäßig im Rahmen unserer ca. alle zwei Monate erscheinenden BR-Info und fassen auch auf unseren Internet-Seiten alle wesentlichen Informationen für wissenschaftliche Beschäftigte der WU zusammen.
Die Wahl eines Betriebsrats ist ab fünf im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer*innen gesetzlich vorgesehen und hat alle fünf Jahre stattzufinden. Die Größe des Betriebsratsgremium hängt von der konkreten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer*innen ab. Da es für Universitäten ebenfalls gesetzlich vorgesehen ist, dass das wissenschaftliche und das allgemeine Personal getrennte Betriebsräte bilden, sind für die Gremiengröße des wissBR der WU die rund 1.400 wissenschaftlichen Beschäftigten der WU relevant. Bei der BR-Wahl im November sind daher voraussichtlich 14 Hauptmitglieder und maximal 14 Ersatzmitglieder für den wissBR zu bestellen.
An manchen Universitäten konkurrieren verschiedene, oftmals an bestimmten politischen Gruppierungen orientierte Listen, an anderen Universitäten treten Einheitslisten an. An der WU ist es beim wissBR seit Beginn seines Bestehens üblich, dass eine Einheitsliste zur Wahl antritt. Um eine möglichst breite Vertretung aller wissenschaftlichen Beschäftigten der WU sicherzustellen, wird beim Erstellen des Wahlvorschlags stark darauf geachtet, dass möglichst alle Departments sowie alle Personalkategorien im Betriebsratsgremium vertreten sind. Dafür braucht es natürlich auch die Bereitschaft einzelner Vertreter*innen der diversen Personalgruppen, weshalb wir auf diesem Wege vor allem Kolleg*innen mit einer QV neu sowie Professor*innen aufrufen, sich beim aktuellen Vorsitzteam zu melden, wenn Interesse an einer künftigen Mitwirkung im Betriebsrat besteht. Mit einer möglichst diversen Betriebsratsgruppe hoffen wir viele Wahlberechtigte zur Teilnahme an der Betriebsratswahl am 19. und 20. November zu motivieren. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein starkes Zeichen für die künftige Vertretungsarbeit des neuen Gremiums! Wir streben daher eine klare Erhöhung der Wahlbeteiligung im Vergleich zur letzten Wahl an.
In diesem Zusammenhang darf auch erwähnt werden, dass der Betriebsrat gleichzeitig den Dienststellenausschuss der beamteten Kolleg*innen bildet. Wahlberechtigt sind daher Beschäftigte aller Personalkategorien des wissenschaftlichen Personals, die am 23. Oktober 2025 ein aktives Arbeitsverhältnis zur WU haben, von den studentischen Mitarbeiter*innen bis zu den berufenen Professor*innen (unabhängig von deren Staatsbürgerschaft). Einzig die Mitglieder des Rektorats sowie die Departmentvorstände haben kein Wahlrecht zum Betriebsrat.
Alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht zum wissenschaftlichen Betriebsrat Gebrauch machen, erhalten übrigens ein kleines Dankeschön für die Beteiligung an der Wahl!
Weitere Details zur Wahl (Ort, Zeit, Möglichkeit zur Briefwahl, etc.) werden mit der Wahlkundmachung Ende Oktober bekanntgegeben.
10.09.2025