Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Sonderausgabe Jänner 2019

Gehaltsabschluss für die Universitäten

Nach dem Gehaltsabschluss für die BeamtInnen, der nur mehr einen relativ kleinen Teil der Universitätsbediensteten betrifft, ist es jetzt Ende letzter Woche auch zu einer kollektivvertraglichen Vereinbarung zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst (GÖD) für die Angestellten der Universitäten gekommen.

Danach werden die Monatsgehälter ab dem 1. Februar 2019 sozial gestaffelt zwischen 2,50% und 3,67% steigen. Ab einem Entgelt von mehr als 5.200 Euro steigen die Gehälter um denselben Betrag an wie bei einem Betrag von 5.200 Euro. Damit sind die Gehaltserhöhungen bei hohen Gehältern absolut gedeckelt. Lehrlingsentschädigungen steigen um 60 Euro.

Dies sind die Kernelemente der Vereinbarung – vorbehaltlich der Zustimmung des Dachverbandes der Universitäten am 5. Februar 2019. Diese Zustimmung ist formal für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung notwendig. Wir hoffen sehr, dass trotz dieses Formalaktes die Gehaltsanpassungen auch schon bei den Februargehältern wirksam werden – ansonsten sollte allerspätestens bei der Auszahlung der Märzgehälter hier dann der Differenzbetrag für Februar 2019 mitberücksichtigt werden.

Für das wissenschaftliche Personal bedeutet dieser Kollektivvertragsabschluss real in der Regel eine Gehaltserhöhung um 2,50% und damit oberhalb der Inflationsrate. Bei hohen Gehältern – ab 5.200 Euro – nimmt die prozentuelle Gehaltserhöhung allerdings ab und fällt bei einem Grundgehalt von 6.481 Euro sogar unter die Inflationsrate.

Bei einem Teil des allgemeinen Personals sind die Grundgehälter sehr niedrig. Diesen niedrigen Gehaltsgruppen kommt die Gehaltserhöhung besonders zu Gute und erreicht zum Teil sogar eine Steigerung von 3,67%. Auch die relativ größte Gruppe der allgemeinen Universitätsbediensteten (IIIa) kommt noch auf eine Steigerung von 2,67%.

In den Grundzügen ist der Kollektivvertrag also an den Abschluss der BeamtInnen mit einer staffelwirksamen Erhöhung der Gehälter zwischen 2,51% und 3,45% angelehnt, wenn er auch real leicht darunter liegt. Hier hätte eine Übernahme eigentlich nahe gelegen – siehe auch unsere Einschätzung im letzten Newsletter im Dezember 2018.

Positiv hervorzuheben bleibt zum Abschluss dass die Gehaltserhöhungen für wissenschaftliche Bedienstete im Regelfall oberhalb der Inflationsrate liegen und sehr niedrige Grundgehälter beim allgemeinen Universitätspersonal überdurchschnittlich angehoben werden.