Studierende schauen gemeinsam in ein Buch in der Bibliothek.

Rückmeldung

Neue Frist für das Sommersemester 24: 08. Jänner bis 31. März 2024

Rückmeldung zum Studium

Mit der Bezahlung des Studienbeitrags / ÖH-Beitrags bekunden Sie Ihren Willen, das Studium im jeweiligen Semester fortsetzen zu wollen. Die Bezahlung des Beitrags, die sogenannte Rückmeldung zum Studium, muss jedes Semester während der Fortsetzungsmeldungsfrist erfolgen.

Wenn Sie an zwei unterschiedlichen österreichischen Universitäten gleichzeitig studieren, müssen Sie bei jener Universität, bei welcher Sie nicht einbezahlt haben, die Rückmeldung zum Studium melden. Diesen Vorgang müssen Sie aktiv durchführen, eine automatische Rückmeldung findet nicht statt.

Zu den aktuellen Fristen

WICHTIG: Erfolgt bis zum Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist keine Rückmeldung, wird das Studium geschlossen - die Zulassung erlischt. Auch das Ablegen von Prüfungen sowie die Abwicklung von Anerkennungsverfahren usw. sind in diesem Fall NICHT möglich.

Rückmeldungsmodalitäten

a) Rückmeldung an einem SB-Terminal

Diese Art der Bezahlung des Studienbeitrags / ÖH-Beitrags ist die von der Studienzulassung empfohlene Vorgangsweise, um sich für das Studium an der WU rückzumelden. Die Zahlung erfolgt direkt an den SB-Terminals vor dem Study Service Center (LC, 2. OG). Sie benötigen dafür lediglich Ihren Chipkartenausweis und eine Bankomatkarte.
Nach erfolgter Einzahlung können das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen auf den SB-Druckern sofort ausgedruckt werden, sowie der Ausweis für Studierende (Chipkarte) verlängert werden.

Die Rückmeldung zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten ist an einem SB-Terminal nicht möglich.

b) Rückmeldung mittels Online-Überweisung oder Kreditkartenzahlung

Die Zahlungsinformationen für Online-Überweisungen (Kundendaten, Kontonummer, Bankleitzahl, usw.) oder Kreditkartenzahlung können Sie auf der WU Homepage unter "Online Service für Studierende" abrufen.

WICHTIG: Damit die Rückmeldung mittels Online-Überweisung wirksam wird, muss die Meldung der erfolgten Einzahlung des Studienbeitrags / ÖH-Beitrags seitens des Bundesrechenzentrums (BRZ) in der Studienzulassung eingelangt sein. Beachten sie bitte daher die zeitliche Verzögerung zwischen Einzahlung und Meldung an der Universität. (Einzahlung - Bank - BRZ - Universität).                                                                                                                    
Nach Einlangen der Zahlungsinformation in der Studienzulassung durch das BRZ können das Studienblatt sowie die Fortsetzungsbestätigungen im SB-Bereich ausgedruckt werden. Auch der Ausweis für Studierende (Chipkarte) ist im SB-Bereich zu verlängern.

c) Rückmeldung bei Einzahlung an einer anderen Universität (Doppelstudium)

Wenn Sie den Studienbeitrag / ÖH-Beitrag an einer anderen Universität eingezahlt haben, müssen Sie sich an einem unserer SB-Terminals oder unter "Online Service für Studierende" für Ihr WU-Studium rückmelden. Die automatische Rückmeldung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn Sie an einer Universität auch den Studienbeitrag vorgeschrieben bekommen, bezahlen Sie bitte den gesamten Betrag immer an dieser Universität. Der ÖH-Beitrag wird der anderen Universität als bezahlt gemeldet. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie sich danach, wie oben beschrieben, aktiv rückmelden müssen. Bitte zahlen Sie unter keinen Umständen an einer Universtität den ÖH-Beitrag und an einer anderen den Studienbeitrag ein, da in diesem Fall keine Rückmeldung durchgeführt werden kann.