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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Weitere Verbesserungen im Gehaltsschema der Post Doc EV und Senior Lecturer Post Doc

post doc

In unserer Jänner Ausgabe der BR-Info haben wir bereits über Änderungen im Uni-Kollektivvertrag (KV) im „B-Schema“ berichtet, die u.a. seit Jänner 2025 eine weitere Vorrückungsstufe für alle Universitätsassistent*innen, Senior Lecturer und Senior Scientists sowie Projektmitarbeitende und Lektor*innen mit echtem Dienstvertrag vorsehen. Aufgrund einer für diese Verbesserungen im KV vorgesehenen Aufsaugungsklausel, bei der bestehende Überzahlungen gegengerechnet werden konnten, ergaben sich allerdings unklare Auswirkungen auf die WU-internen Gehaltsschemata für Mitarbeitende mit Entwicklungsvereinbarung (EV) und Senior Lecturer Post Doc.

Zur Klärung dieser Fragen, sind wir zu Beginn des Jahres mit dem Vizerektor für Personal in Austausch getreten. Als Ergebnis haben sich daraus Verbesserungen für beide interne Gehaltsschemata ergeben, die seit April 2025 angewendet werden.

Für Senior Lecturer Post Doc bestand nach den KV-Änderungen und Anwendung der Valorisierung für 2025 nur noch eine Überzahlung über dem KV in der höchsten Vorrückungsstufe (nach 32 Jahren) in der Höhe von 27,3 Euro. Nun wurde die Überzahlung in dieser Stufe auf 300 Euro pro Monat erhöht. In allen anderen Vorrückungsstufen erhalten die Senior Lecturer Post Doc weiter das im KV vorgesehene Gehalt (das seit Jänner 2025 ab dem 16. Jahr als Post Doc allerdings deutlich angehoben wurde).

Für EV-Mitarbeitende wurde das Gehaltsschema umfassender verbessert. Hier findet – im Vergleich zum Stand Februar 2025 – bereits zum Abschluss der EV eine Erhöhung um 105,5 Euro pro Monat, auf nunmehr 5.400 Euro (ab April 2025) statt. Weiters werden die Gehälter ab dem zwölften Jahr als EV-Mitarbeiter*in angehoben. Konkret liegt das Gehalt nach zwölf Jahren bei 6.300 Euro, nach 18 Jahren bei 6.575 Euro, nach 24 Jahren bei 6.825 Euro und nach 30 Jahren bei 7.024 Euro (alle Zahlen für 2025).

Diese Verbesserungen sind ein erster Schritt zur Attraktivierung von entfristeten Stellen im B1-Schema, die von den Betroffenen und der zuständigen Gewerkschaft (GÖD) seit Jahren verlangt wurde. Es handelt sich dabei auch um ein Zeichen der Wertschätzung wichtiger Personalkategorien, die einen großen Anteil am Erfolg der WU haben. Gleichzeitig bleibt die Forderung aufrecht, dass alle Mitarbeiter*innen in Dauerarbeitsverhältnissen nicht mechanisch am oder nahe des Mindestgehaltsniveaus laut Kollektivvertrag entlohnt werden, sondern dass es transparente und strukturell verankerte Möglichkeiten zur Überzahlung in diesen Personalkategorien als fortgesetzte Attraktivierung und Wertschätzung braucht.

28.05.2025

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