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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Interne Lehrzulagen seit 2009 zum ersten Mal erhöht!

Lehre

Erstmals seit 2009 wurden die internen Lehrzulagen erhöht – und zwar um 15%. Beschäftigte, die unter den Kollektivvertrag fallen und mehr Lehre leisten als (kollektiv)vertraglich vorgegeben, erhalten an der WU eine so genannte Lehrzulage. Die Höhe der Lehrzulage ist abhängig von der Personalkategorie. Wer welche Lehrzulage erhält wird von der Arbeitgeberin einseitig festgelegt, Details dazu finden sich hier.

Demnach erhalten Univ.-Ass. Praedoc (ausgenommen Univ.-Ass. Praedoc Research) bei Lehre, die über die sich aus der All-In-Entlohnung ergebende Lehrverpflichtung hinausgeht, die so genannte Lehrzulage 1 (LZ 1). Univ.-Ass Praedoc Research, Univ.-Ass. Postdoc, Assistenzprofessor*innen, assoziierte Professor*innen, Senior Scientist und Projektmitarbeitende erhalten in diesem Fall hingegen die Lehrzulage 2 (LZ 2). Beide Lehrzulagen wurden seit 2009, also seit Geltungsbeginn des Kollektivvertrags, nicht valorisiert. Auf diesen unbefriedigenden Umstand hat der wissenschaftliche Betriebsrat schon seit längerem hingewiesen. Mit Beginn des Sommersemesters 2024 kommt es aber nun endlich zu einer Erhöhung dieser Lehrzulagen, und zwar um 15 %.

Damit erhöht sich die LZ 1 von bisher € 622,30 brutto pro Semesterwochenstunde pro Semester (ergibt pro Monat € 103,72 pro zusätzlicher Semesterwochenstunde) auf dann € 716 (ergibt künftig pro Monat € 119,33 pro zusätzlicher Semesterwochenstunde). Bei der LZ 2 fallen künftig statt € 952,20 brutto pro Semesterwochenstunde pro Semester (ergibt pro Monat € 158,70 pro zusätzlicher Semesterwochenstunde) € 1.095 an (ergibt pro Monat € 182,50 pro zusätzlicher Semesterwochenstunde). Zu beachten ist dabei allerdings, dass diese Lehrzulagen für die Bemessung des 13. und 14. Gehalts außer Betracht bleiben.

Auch wenn es natürlich zu begrüßen ist, dass diese Lehrzulagen angehoben werden, bleibt der Wermutstropfen, dass die von 2009 bis 2023 kumulierte Inflationsrate rund 47 % beträgt. Daher muss trotz der Freude über das einlenkende Vorgehen des neuen Rektorats dennoch festgehalten werden, dass mit dieser Anhebung, der sich über die letzten Jahre (ja fast Jahrzehnte) ergebende Reallohnverlust nicht einmal ansatzweise ausgeglichen wird.

Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass die Vergütung der externen Lektor*innen, die an der WU als freie Dienstnehmer*innen beschäftigt sind (siehe dazu hier), erneut nicht valorisiert wurde. Für manche Fachbereiche kann es daher immer schwieriger werden, externe Vortragende für eine Lehrtätigkeit an der WU zu gewinnen.

01.02.2024

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