Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Valorisierung von Leistungsentgelten dringend notwendig!

Valorisierung

In den letzten Wochen haben wir mit Rektoratsvertreter*innen Gespräche bezüglich der Folgen der aus unserer Sicht nur mäßigen Valorisierung der Kollektivvertrags-Gehälter geführt. Wir haben dabei u.a. auf die von der Regierung vorgesehene Möglichkeit einer beitrags- und steuerfrei auszahlbaren Teuerungsprämie hingewiesen, die unter dem Aspekt der fortschreitenden Inflation (im Februar 2023 bei geschätzt 11%) und einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungen eine wichtige Unterstützung für die Mitarbeiter*innen der WU wäre.

Außerdem haben wir im Rahmen der laufenden Evaluierungsgespräche zur Betriebsvereinbarung Leistungsprämie darauf hingewiesen, dass die letzte Anpassung von darin enthaltenen Leistungsentgelten an der WU 2015 stattfand. Darüber hinaus wurde thematisiert, dass v.a. die (nicht in dieser Betriebsvereinbarung geregelten) Lehrzulagen bereits seit mehr als 10 Jahren nicht mehr angepasst wurden. Seit 2015 ergibt sich aufgrund der gestiegenen Inflation bereits ein Realwertverlust von 20%. Insbesondere im Bereich der Lehrzulagen ist daher eine zeitnahe Valorisierung dringend notwendig, um eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen.

Leider wurde unserer Forderung nach einer Teuerungsprämie genauso eine Absage erteilt, wie jener nach einer Valorisierung der Leistungsentgelte gemäß der Betriebsvereinbarung Leistungsprämie (Prüfungstaxen, Forschungsprämien, etc.) sowie der Lehrzulagen (sowohl für die interne als auch die externe Lehre durch Lektor*innen, die auf Basis eines freien Dienstvertrags beschäftigt werden). Zumindest hinsichtlich der Lehrzulagen wurde aber avisiert, dass das Rektorat die Möglichkeit einer finanziellen Anpassung noch vor dem Sommer erneut evaluieren werde.

09.03.2023

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