Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Informationen zur Arbeiterkammer in Österreich

AK

In unserem letzten Newsletter haben wir bereits über die Rolle und die Aufgaben der Gewerkschaft berichtet. Dieses Mal möchten wir einen Überblick über die Rolle und die Aufgaben der Arbeiterkammer (AK) geben. Gemeinsam mit den Betriebsräten bilden die AK und die Gewerkschaft ein Dreieck der Interessensvertretung für Arbeitnehmer*innen in Österreich („Drei mit Dir“).

Die Hauptaufgabe der AK ist die Vertretung und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen. Im Gegensatz zum Betriebsrat, der das im Betrieb übernimmt, vertritt die AK die Interessen gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Für die Arbeiterkammer gilt in Österreich eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Wer also als Arbeitnehmer*in oder auch freie*r Dienstnehmer*in beschäftigt ist, ist Mitglied der AK (ausgenommen sind hiervon bspw. Beamte und VBG). Zur Finanzierung wird eine Kammerumlage eingehoben, die 0,5% des Bruttogehalts (gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage) beträgt, wobei dieser Beitrag der Arbeitnehmer*innen direkt von der Arbeitgeberin abgeführt wird. Die Kammerumlage (KU) wird am Lohnzettel gemeinsam mit dem Wohnbauförderungsbeitrag (WF) ausgewiesen.

Durch die Pflichtmitgliedschaft ergibt sich für alle Arbeitnehmer*innen, die dem Universitäts-Kollektivvertrag unterliegen, ein Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits – u. sozialrechtlichen Fragen durch die AK. Eine neue und niederschwellige Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rechtsberatung durch die AK stellt bspw. FAKTorydar, die neue Beratungsstelle der AK speziell für Universitäts-Beschäftigte, zu der wir hier bereits einen eigenen Beitrag verfasst haben. Zusätzlich bietet die AK allerdings auch telefonische oder vor Ort Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht und Konsument*innenschutz an.

Im Bereich Informationsleistungen legt die AK vor allem Broschüren zu vielen arbeitsrechtlichen Themen auf, von denen wir die Wichtigsten hier verlinkt haben. Zusätzlich liegen Druckversionen vieler dieser Broschüren am Infostand des Betriebsrats im Erdgeschoß, AD-Gebäude vor dem BR-Büro auf. Im Speziellen möchten wir auf die im Herbst 2023 neu erschienene Broschüre zum Arbeitsrecht an Universitäten hinweisen, die demnächst auch in einer Druckversion beim Infostand aufliegen wird.

Eine weitere Aufgabe der AK ist die aktive Mitgestaltung von Gesetzen. Die AK bringt dazu Forderungen ein, setzt Initiativen und prüft Gesetzesentwürfe. Einige konkrete Forderung der AK für den universitären Bereich finden sich hier.

Darüber hinaus leistet und fördert die AK wirtschafts-, sozialwissenschaftliche und historische Grundlagenforschung und verfügt über eine öffentlich zugängliche Spezialbibliothek für Sozialwissenschaften.

Wofür die AK steht, kann in den alle fünf Jahre stattfindenden AK-Wahlen von ihren Mitgliedern bestimmt werden. Die nächste AK-Wahl findet im Frühjahr 2024 statt. Alle zum 3.1.2024 umlagepflichtigen WU-Mitarbeitende sind – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – dabei wahlberechtigt. Gewählt wird in einer Direktwahl die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer. Dazu treten unterschiedliche Fraktionen an, die meist politischen Parteien nahestehen.

An der WU übernehmen die beiden Betriebsratsgremien die Organisation der Wahl. Die genauen Wahltermine am WU Campus stehen bereits fest. Am 10., 11., 15., 16. und 23. April 2024 wird die Stimmabgabe am Campus möglich sein (genauere Details zu Ort und Zeit werden rechtzeitig ausgesendet).

Im Vorfeld dieser Wahl organisieren wir gemeinsam mit dem Betriebsrat für das allgemeine Personal eine Informations- u. Diskussionsveranstaltungen „Drei mit Dir“, an der Vertreter*innen der GÖD und der AK die beiden Interessensvertretungen vorstellen werden und in deren Rahmen eine Diskussion möglich sein wird. Diese Veranstaltung findet am 14.2.2024 in der Zeit von 10 bis 13 Uhr im Clubraum statt. Ein genaues Programm wird noch gesondert angekündigt.

Bei der letzten AK-Wahl im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung an der WU übrigens bei erfreulichen 43,8%. Die stärksten Fraktionen im Wahlsprengel waren die AUGE/UG (Alternative und Grüne Gewerkschafter*innen / Unabhängige Gewerkschafter*innen) mit 40% und die FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter*innen) mit 39,1%.

Wir würden uns freuen, wenn wir auch diesmal eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung erreichen würden. Wir rufen daher alle WU-Beschäftigten dazu auf, ihr Wahlrecht zu nutzen und an den oben genannten Terminen im Wahllokal vorbeizukommen oder rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen (Details dazu werden noch per Post zugesandt)!

19.12.2023

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