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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Ankündigung Informationsveranstaltung Mitarbeiter*innenvorsorgekasse / APK

APK

Alle Mitarbeiter*innen, die nach dem 31. Dezember 2002 (erneut) ein Arbeitsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis als freie*r Dienstnehmer*in nach § 4 Abs. 4 ASVG (z.B. externe Lektor*innen) mit der WU begründet haben, sind von der betrieblichen Mitarbeiter*innenvorsorge umfasst. In Österreich ist dieses System besser als „Abfertigung Neu“ bekannt. Die WU zahlt dazu jeden Monat 1,53% des Bruttogehalts als Abfertigungsbeitrag an die APK Vorsorgekasse. Diese Beiträge werden von der Vorsorgekasse veranlagt und werden nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur WU entweder in das nächste Dienstverhältnis mitgenommen oder können – abhängig von der Beendigungsart und sofern mindestens drei Einzahlungsjahre vorhanden sind – zum Ende des Dienstverhältnisses mit der WU ausbezahlt werden. Spätestens mit Pensionsantritt wird das gesamte angesparte Kapital ausbezahlt. Die APK kontaktiert Anspruchsberechtigte direkt per Post. Dabei ist es wichtig, dass ehemalige WU Mitarbeiter*innen, die ins Ausland verziehen, die APK über eine allfällige neue Kontaktadresse selbst informieren. Bei Umzügen innerhalb Österreichs ist keine Kontaktaufnahme notwendig, da die APK diese Informationen erhält.

Für alle Mitarbeiter*innen, die sich über die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse, die Veranlagungsstrategie oder ihre Anspruchsberechtigung genauer informieren möchten, organisieren wir am 22. Februar 2024 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 1 (Gebäude AD, Erdgeschoß) eine Veranstaltung. Bei dieser Gelegenheit wird DI Keplinger die APK Vorsorgekasse und das System der „Abfertigung Neu“ vorstellen sowie für Fragen zur Verfügung stehen. Interessierte Mitarbeiter*innen, die an diesem Tag keine Zeit haben, finden auf unserer Homepage eine kurze Übersicht der wichtigsten Infos (siehe hier).

19.12.2023

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