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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Anspannung im BaWiSo: Lehrende und Studierende unter Druck

Lehre

Der Beginn des neuen BaWiSo-Studiums im WS 23/24 hat zahlreiche, zum Teil offensichtlich nicht erwartete Effekte gebracht. Einerseits sind Studierende der alten Studienordnung auffällig aktiver und strömen um einiges eifriger in die unterschiedlichen Lehrveranstaltungen als in den Semestern davor. Eine noch größere Zahl an aktiven Studierenden haben allerdings die Umstellungen in der STEOP im Rahmen von BaWiSo-Neu gebracht. Fast doppelt so viele Studierende als erwartet haben die STEOP bereits absolviert und drängen nun verständlicherweise in die Lehrveranstaltungen im CBK. Diese Entwicklung ist angesichts der Relevanz von Prüfungsaktivität für die Finanzierung der WU einerseits positiv, diese Umstände führen andererseits im aktuellen und wohl auch in den kommenden Semestern zu einem akuten Mehrbedarf an Lehrveranstaltungen. Hier ist jedenfalls umgehend von WU-Seite zu reagieren, um Überlastungssituationen von Lehrenden vorzubeugen. Für die zukünftigen Semester wird dafür auch eine rechtzeitige Kapazitätsplanung nötig sein.

Die derzeit im Haus kommunizierten kurzfristigen Lösungsansätze sind einerseits die Aufstockung der Gruppengröße und andererseits das Anbieten zusätzlicher Lehrveranstaltungen durch internes und externes Lehrpersonal und das verstärkt auch in der Winter- und Sommeruni. Bei all diesen Lösungsstrategien möchten wir auf die auch dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen hinweisen.

Ausmaß der Lehrverpflichtung und maximale Grenzen der Lehrleistung

Für internes Lehrpersonal gibt der Universitäten-Kollektivvertrag die Betrauungsgrenzen mit Lehre (auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden!) für die unterschiedlichen Beschäftigungskategorien klar vor. Diese Grenzen sind bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend zu aliquotieren. Welche Rahmenbedingungen sich daraus auch für das einzelne Semester ergeben, haben wir an dieser Stelle schon einmal zusammengefasst. Zu beachten ist dabei, dass die Sommeruni zum Sommersemester und die Winteruni zum Wintersemester zählt.

Wird mehr gelehrt als von der Lehrverpflichtung umfasst, gebührt eine entsprechende Lehrzulage (Details dazu finden sich hier). Die für die Lehre maximal zulässigen Grenzen sollten aber keinesfalls überschritten werden. Dies sei besonders für Praedoc-Beschäftigte, aber auch für Postdocs während einer Qualifizierungsphase betont, da sonst die Gefahr besteht, dass die ebenfalls erforderlichen Forschungstätigkeiten unter einer zu hohen Lehrbelastung leiden.

Zulässige Lehrzeiten

Diese Grenzen der maximalen Lehrbelastung sind allerdings nur eine Limitation, die bei der Bewältigung der aktuellen Situation mitzudenken ist. Sollen zusätzliche Lehrveranstaltungen angeboten werden, muss es dafür auch entsprechende freie Räume geben. Da die Verfügbarkeit von Hörsälen schon in normalen Zeiten da und dort problematisch sein kann, nehmen wir die derzeitige Ausnahmesituation erneut zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die zu haltende Lehre grundsätzlich nur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit bzw. an den vereinbarten Arbeitstagen und nach den Vorgaben des Kollektivvertrags nur in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr liegen darf. Soll zu anderen Zeiten Lehre abgehalten werden, so ist das nur freiwillig und auf ausdrücklichen Wunsch des*der Lehrenden zulässig. Konkretes dazu kann hier nachgelesen werden.

Vergütung der externen Lektor*innen

Dass zur Bewältigung der derzeitigen Situation auch auf externe Lektor*innen zurückgegriffen werden soll, ist aus Sicht des schon seit mehreren Jahren, zuerst durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Lehre an der WU, danach durch grundlegende Neuerungen im Rahmen der Canvas-Umstellung massiv belasteten internen Lehrpersonals zu befürworten. In manch betroffenem Department wird man sich aber fragen, wie diese externen Lektor*innen gefunden werden sollen. Da die Vergütung der externen Lektor*innen, die aufgrund ihrer Haupt-Erwerbstätigkeit außerhalb der WU nur auf Basis eines freien Dienstvertrages in der Lehre beschäftigt werden können, seit fast 10 Jahren nicht mehr aufgewertet wurde, sind immer weniger Interessierte auch wirklich bereit, Lehrveranstaltungen an der WU abzuhalten. Ohne eine längst überfällige Valorisierung der Vergütung für freie Dienstnehmer*innen besteht die begründete Sorge, dass die durch die unerwarteten Studierendenzahlen massiv gestiegene Lehrbelastung gerade dort, wo die Not am größten ist, beim internen Lehrpersonal hängen bleiben wird.

Abschließend hoffen wir für alle Angehörigen der WU, dass wir diese herausfordernde Zeit gemeinsam gut meistern werden. Sollten dabei doch Probleme auftauchen, können diese gerne an den wissenschaftlichen Betriebsrat unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at gemeldet werden.

22.03.2024

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