Sie wenden sich an die Personalentwicklung (Ansprechpartnerin Sandra Vesely) mit der Information, einen Medienrechts-Check zu einem konkreten Anlassfall in Anspruch nehmen zu wollen (telefonisch DW 5831 oder per Mail). Die Personalentwicklung bestätigt die Anfrage und Sie kontaktieren danach den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin selbstständig für eine Terminvereinbarung und einen Termin von üblicherweise bis zu 30 min., in begründeten Fällen auch bis zu 60 min. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Bei sehr kurzfristigen Anfragen (z.B. Anfrage am Vormittag für ein Interview am selben oder nächsten Tag) und wenn die Mitarbeiter/innen der Personalentwicklung nicht rechtzeitig erreichbar sind, können Sie sich direkt an die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen wenden. In diesem Fall kündigen Sie bitte jedenfalls per Mail an die Personalentwicklung an, dass Sie das Angebot in Anspruch nehmen und bei wem.
Für alle Beratungen, die über 60 min. hinausgehen, ist in jedem Fall eine explizite schriftliche Freigabe der Personalentwicklung erforderlich.