Kommissionen des Senats
Der Senat der WU Wien hat zur Entscheidung und Beratung folgende Kollegialorgane eingerichtet:
a) Habilitationsverfahren
b) Berufungsverfahren
c) Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren gemäß § 14 VwGVG bei Beschwerden gegen Bescheide in Studienangelegenheiten (Gutachtenskommission in Studienangelegenheiten)
d) Studienangelegenheiten gemäß § 25 Abs 1 Z 10 UG 2002
(Erlassung und Änderung von Curricula für Studien), Lehrevaluierungen sowie das Qualitätsmanagement in der Lehre (Kommission für Studienangelegenheiten),
e) Budgetfragen, Finanzierung sowie Soundingboard für Campusmanagement (Kommission für Finanzen, Campusmanagement und Digitalisierung)
f) Forschungsevaluierung, -kommunikation, -infrastruktur sowie wissenschaftliche Integrität (Kommission für Forschung)
g) Personalentwicklungsstrategie sowie Weiterbildungskonzepte (Kommission für Personalentwicklung)
Hier finden Sie wesentliche weiterführende Informationen zu den Kommissionen
Kommission für Personalentwicklung
Kommission für Forschung
Gutachtenskommission
Kommission für Studienangelegenheiten
Kommission für Finanzen, Campusmanagement und Digitalisierung
Berufungskommissionen
Habilitationskommissionen
Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Senats und seiner Kommissionen.