Universitätsrat

Der Universitätsrat ist das oberste Aufsichtsorgan der WU und besteht aus 5 Mitgliedern. Seine Aufgaben, die in § 21 UG 2002 festgelegt sind, sind u.a.:

  • Genehmigung des Organisationsplans und des Entwicklungsplans

  • Genehmigung des Budgetentwurfs des Rektorats sowie des Entwurfs für die Leistungsvereinbarung

  • Bestellung der Rektorin/des Rektors und der Vizerektor/inn/en

  • Abschluss der Zielvereinbarungen und des Arbeitsvertrags mit den Rektoratsmitgliedern

  • Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen

  • Stellungnahme zu Curricula und Studienangeboten außerhalb der Leistungsvereinbarung

Universitätsrat 2023-2028

Die gegenwärtigen Mitglieder des Universitätsrats der WU für die Periode 2023 bis 2028 sind:

Geschäftsordnung des Universitätsrats

Geschäftsordnung des Universitätsrats
Geschäftsordnung des Universitätsrats