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Uni-KV-Gehaltsverhandlungen 2017: Gehaltserhöhung zwischen 1,0 und 2,2 %

22. Dezember 2016

Am 19.12.2016 konnte bei den Uni-KV-Gehaltsverhandlungen eine Einigung erzielt werden.

Bei einer Inflationsrate von 0,75 % werden ab 1. Jänner 2017 die Gehälter der dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten unterliegenden Personen, jeweils einschließlich allfälliger Überzahlungen, sowie die Lehrlingsentschädigung um 1,0 %, aber mindestens um 34,50 Euro (bei Vollbeschäftigung) erhöht. Das bedeutet für die ArbeitnehmerInnen eine Gehaltserhöhung zwischen 1,00 und 2,21 %.

Der formale Beschluss des Dachverbandes kann aus organisatorischen Gründen erst am 12. Jänner 2017 erfolgen, weshalb die Gehaltserhöhung für Jänner 2017 mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mit dem Februargehalt zur Auszahlung gelangen wird.

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