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Rundschreiben der Personalabteilung zum Thema Sonderurlaub für die Flüchtlingshilfe

03. Februar 2016

Am 02. Februar 2016 wurde von der Personalabteilung ein Rundschreiben zum Thema Sonderurlaub für die Flüchtlingshilfe ausgeschickt.

Rundschreiben der Personalabteilung vom 02.02.2016  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der weiterhin herrschenden Ausnahmesituation durch die zahlreich nach Österreich geflüchteten Menschen, dürfen wir Ihnen folgende Entscheidung des Rektorats bekannt geben. Die WU möchte den freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Hilfseinsätze erleichtern und legt daher folgende Regelung fest: Mitarbeiter/innen der WU, die für eine anerkannte Hilfsorganisation (Rotes Kreuz, Samariterbund, Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, usw.) oder unentgeltlich im Rahmen von speziell für Flüchtlinge an der WU eingerichteten Unterstützungsangeboten in der Lehre tätig sind, erhalten entsprechend der Dauer des Einsatzes im Rahmen der aktuellen Flüchtlingskrise unter den folgenden Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts:

  • der Einsatz findet bis 31.12.2016 statt,

  • ein Nachweis der Hilfsorganisation wird erbracht,

  • die Zustimmung des Vorgesetzten ist gegeben,

  • die betrieblichen Notwendigkeiten widersprechen dem nicht und

  • es fallen keine Lehrveranstaltungen aus

  • Für den Einsatz für anerkannte Hilfsorganisationen oder im Rahmen von speziell für Flüchtlinge an der WU eingerichteten Unterstützungsangeboten in der Lehre gewährt die WU eine Freistellung von der Arbeitsleistung von bis zu 2 Arbeitstagen.

Wenn jemand in der Flüchtlingshilfe Nachtdienste leistet, kann der Sonderurlaub für den darauffolgenden Werktag in Anspruch genommen werden.

Die Antragsstellung auf Sonderurlaub erfolgt mittels des folgenden Formulars: https://swa.wu.ac.at/richtl/Formulare/Sonderurlaub.docx  

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Anna Jaschek-Langthaler

Leiterin der Personalabteilung

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