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BVA - News

19. Dezember 2013

BVA fördert Zahngesundheitsvorsorge

Die festsitzende kieferorthopädische Behandlung ist ein wesentlicher Aspekt der Gesundheitsförderung und ein Beitrag zur Zahngesundheit, stellt jedoch in vielen Fällen eine finanzielle Belastung für Familien dar.

In der Generalversammlung der BVA am 27.11.2013 wurde daher eine weitere Erhöhung des Zuschusses von EUR 750,-- auf EUR 1.000,-- für festsitzende Zahnspangen beschlossen.

Generaldirektor Dr. Vogel freut sich über diese neuerliche Leistungsverbesserung der BVA, die damit einen weiteren Akzent in Sachen Zahngesundheit setzt. Diese Regelung wird mit 1.1.2014 in Kraft treten. (http://www.bva.at/portal27/portal/bvaportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=664936&action=2&p_menuid=4301&p_tabid=1)

Neues Brustkrebs-Früherkennungsprogramm für Frauen ab 1.1.2014

Pro Jahr erkranken in Österreich etwa 4.600 Frauen an Brustkrebs, rund 1.500 sterben daran. Je früher diese Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

Mit 1.1.2014 startet in ganz Österreich das sogenannte „Nationale Brustkrebs-Früherkennungsprogramm“, welches ab diesem Zeitpunkt die Mammographie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ersetzt. Das neue Programm sieht eine Reihe von Qualitätsmaßnahmen vor. Ziel ist es, eine möglichst hohe Genauigkeit und Treffsicherheit der Befundung zu erreichen und somit die Früherkennung bzw. die Heilungschancen noch weiter zu erhöhen.

So muss künftig jede Mammographie-Aufnahme von einem zweiten unabhängigen Radiologen oder einer Radiologin begutachtet werden. Dieses Vier-Augen-Prinzip ist international Standard und erhöht die Zuverlässigkeit der Befunde. In medizinisch begründeten Fällen ist auch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Alle Radiologen und Radiologinnen, die an dem qualitätsgesicherten Screening-Programm teilnehmen wollen, müssen pro Jahr mindestens 2.000 Mammographien beurteilen und spezielle Schulungen absolvieren. Auch die technische Ausrüstung (nur strahlungsarme, digitale Geräte kommen zum Einsatz) wird strengen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen unterzogen.

Ab 1.1.2014 werden daher erstmals in mehreren „Einladungswellen“ rund 1,5 Mio. Frauen zwischen 45 und 69 Jahren persönlich zur Mammographie eingeladen, da relevante Studien zeigen, dass diese Altersgruppe besonders gefährdet ist, an Brustkrebs zu erkranken. Die automatisierten Einladungen zu den Wiederholungs- untersuchungen erfolgen im Intervall von zwei Jahren. Teil dieser Einladung ist auch eine Liste mit zertifizierten Fachärztinnen/Fachärzten für Radiologie, um damit die Wahl des kürzesten Anfahrtsweges zu erleichtern. Dieses Einladungsschreiben gilt auch als Berechtigungsschein zur Mammographie und ersetzt die ehemalige „Überweisung“ zur Fachärztin oder dem Facharzt für Radiologie.

Frauen zwischen 40 und 44 bzw. 70 und 74 Jahren können auf eigenen Wunsch ebenfalls an diesem Programm teilnehmen und sich bei der kostenlosen Serviceline (Tel: 0800 500 181) anmelden sowie weitere Informationen einholen. Nähere Details finden Sie auch auf der Homepage des Früherkennungsprogrammes unter www.frueh-erkennen.at. (http://www.bva.at/portal27/portal/bvaportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=665327&action=2&p_menuid=4301&p_tabid=1)

 

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