Studierende sitzen auf den Holzinseln vor dem D2

Fachprüfung (FP)

Fachprüfungen können schriftliche (FPs) oder mündliche (FPm) Prüfungen sein. Wenn es in einem Fach sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Fachprüfung gibt, darf man erst zur mündlichen Prüfung antreten, wenn man die schriftliche bestanden hat.

  • Die Anmeldung zu den Fachprüfungen erfolgt über LPIS

  • Die Anmeldung zur schriftlichen Fachprüfung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin um 23:59 Uhr möglich.

  • Für die mündliche Fachprüfung gelten eigene An- und Abmeldefristen (siehe Prüfungskalender).

  • Nachmeldungen können nicht berücksichtigt werden

  • Es gibt keine NO-SHOW Regelung

Weitere Informationen könnt ihr auf den jeweiligen Webseiten der Institute nachlesen: Institut Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren und Institut Öffentliches Recht.

Alle Informationen zu Prüfungsantritte, Prüfungswiederholungen, kommissionelle Prüfungen, Beurteilungsfristen, rechtliche Grundlagen uvm. finden ihr hier!