Anerkennung von Prüfungen
Wie funktioniert die Antragstellung?
Liebe Studierende,
damit Sie ihre Anerkennungsanträge künftig noch einfacher stellen können, führen wir derzeit ein neues elektronisches Tool ein.
Ab sofort können Sie Ihre Anträge vollständig papierlos stellen. Für Prüfungen, die Sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt haben, steht Ihnen das Tool bereits im OSS (Online Student Service) zur Verfügung:
Österreichische Universitäten (außer WU)
Fachhochschulen, Privatuniversitäten etc. Österreich
WU Partneruniversitäten / WU Mobiltätsprogramm
Den Link zum Tool finden Sie im OSS (Online Student Service) in der Menüfunktion unter "Anerkennung & Abschluss" und "Antrag auf Anerkennung".
Für die Anerkennung von Prüfungen, die nicht an den oben genannten Institutionen abgelegt wurden, finden Sie weitere Informationen hier:
Anerkennung von Schulen
So stellen Sie Ihren Antrag →
Schritt 1: Vorprüfung Ihrer Prüfungsleistungen
Bevor Sie Ihren Antrag im Online-Tool einreichen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre abgelegten Prüfungsleistungen den Kriterien der Anerkennungsverordnung für berufsbildende höhere Schulen entsprechen. Die Verordnung basiert auf einer detaillierten Analyse der Lehrpläne aller berufsbildenden höheren Schulen sowie einem Vergleich mit den Kursen und Prüfungen der WU durch Sachverständige.
Falls Ihre Prüfungsleistungen den Kriterien der Anerkennungsverordnung ensprechen, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Schritt 2: Stellen Sie den Online-Antrag
Führen Sie diesen Schritt nur durch, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unseren Online-Tool.
Schritt 3: Laden Sie Ihre Unterlagen hoch
Laden Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen hoch. Diese sind für die inhaltliche Prüfung Ihres Anerkennungsantrags notwendig.
Wichtig:
Anträge werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen übermittelte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.
Ein Anerkennungsbescheid wird rechtskräftig, sofern er nicht durch ein Rechtsmittel bekämpft wird. Das bedeutet, er ist unanfechtbar, unwiderruflich und verbindlich. Eine einmal ausgesprochene Anerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an anerkennung@wu.ac.at.
SB-Anerkennung für Prüfungen zwischen den WU- Bachelorstudien Wirtschaftsrecht und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Mit der SB-Anerkennung („Selbstbedienungs-Anerkennung“) haben Sie die Möglichkeit, Prüfungen zwischen dem Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und dem Bachelorstudium Wirtschaftsrecht selbstständig anzuerkennen.
Wichtig: Die SB-Anerkennung ist nur möglich, wenn Sie sich für die jeweilige Prüfung anmelden können. Vergewissern Sie sich daher, dass die erforderliche Sequenzierung erfüllt ist.
Im Inland abgelegte Prüfungen
So stellen Sie Ihren Antrag →
Schritt 1: Füllen Sie die Formulare aus
Füllem Sie das F35 und die für Ihr Studium vorgesehenen Beilageblätter aus.
Schritt 2: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Zeugnisse abgelegten Prüfungen: Sammelzeugnis oder Erfolgsnachweis.
Lehrveranstaltungsbeschreibung: auf Deutsch oder Englisch als Internetausdruck mit öffentlich zugänglichem Link – nicht erforderlich, wenn die Prüfung an der WU abgelegt wurde.
Ursprungszeugnis: wenn die Prüfung bereits anerkannt wurde, reichen Sie bitte das ursprüngliche Zeugnis ein – nicht das Zeugnis, auf dem die Anerkennung vermerkt ist.
Studienblatt: wenn die Prüfung nicht an der WU abgelegt wurde.
Heiratsurkunde: falls sich Ihr Nachname geändert hat und dies nicht mit dem Namen auf dem Zeugnis übereinstimmt.
Schritt 3: Stellen Sie den Online-Antrag
Führen Sie diesen Schritt nur durch, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung hier elektronisch ein.
Schritt 4: Laden Sie Ihre Unterlagen hoch
Laden Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen hoch. Diese sind für die inhaltliche Prüfung Ihres Anerkennungsantrags notwendig.
Wichtig:
Anträge werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen übermittelte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.
Ein Anerkennungsbescheid wird rechtskräftig, sofern er nicht durch ein Rechtsmittel bekämpft wird. Das bedeutet, er ist unanfechtbar, unwiderruflich und verbindlich. Eine einmal ausgesprochene Anerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an anerkennung@wu.ac.at.
Im Ausland abgelegte Prüfungen an Nicht-Partneruniversitäten
So stellen Sie Ihren Antrag →
Schritt 1: Füllen Sie die Beilageblätter aus
Verwenden Sie bitte ausschließlich die für Ihr Studium vorgesehenen Beilageblätter.
Schritt 2: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Zeugnisse abgelegten Prüfungen: Sammelzeugnis oder Erfolgsnachweis.
Offizielle Umrechnung des Notensystems: Nur erforderlich, wenn das Notensystem nicht bereits auf der Rückseite desZeugnis/Erfolgsnachweis ausgewiesen ist
Syllabus/Lehrveranstaltungsbeschreibung: Reichen Sie die Beschreibung in Deutsch oder Englisch ein und fügen Sie einen öffentlich zugänglichen Link zur offiziellen Kursbeschreibung Ihrer Universität hinzu.
Wichtig: Die eingereichten Unterlagen müssen offiziellen Charakter haben. Selbsterstellte, selbstübersetzte oder kopierte Inhaltsbeschreibungen werden nicht akzeptiert. Falls Dokumente von Bildungseinrichtungen stammen, die keine Partneruniversitäten der WU sind und im Ausland ausgestellt wurden, lassen Sie diese gemäß den geltenden Vorschriften beglaubigen. Weitere Informationen zur Beglaubigung und Übersetzung finden Sie hier.
Schritt 3: Stellen Sie den Online-Antrag
Führen Sie diesen Schritt nur durch, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung hier elektronisch ein.
Schritt 4: Laden Sie Ihre Unterlagen hoch
Laden Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen hoch. Diese sind für die inhaltliche Prüfung Ihres Anerkennungsantrags notwendig.
Wichtig:
Anträge werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen übermittelte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.
Ein Anerkennungsbescheid wird rechtskräftig, sofern er nicht durch ein Rechtsmittel bekämpft wird. Das bedeutet, er ist unanfechtbar, unwiderruflich und verbindlich. Eine einmal ausgesprochene Anerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an anerkennung@wu.ac.at.
WU Auslandssemester
Falls die Prüfungen im Rahmen eines von der WU organisierten Austauschprogramms – Erasmus+, WU Mobility Grant, etc.– absolviert wurden finden Sie hier weitere Informationen.
Anträge auf Anerkennung stellen Sie bitte im Online-Tool hoch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an course.abroad@wu.ac.at.
Wichtig:
Anträge werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen übermittelte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.
Ein Anerkennungsbescheid wird rechtskräftig, sofern er nicht durch ein Rechtsmittel bekämpft wird. Das bedeutet, er ist unanfechtbar, unwiderruflich und verbindlich. Eine einmal ausgesprochene Anerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an anerkennung@wu.ac.at.
Mitbelegung an anderer Universität
Sie können Prüfungen an einer anderen österreichischen Universität nur dann ablegen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Sie ersetzen damit ein freies Wahlfach an der WU oder
Die Prüfung wurde vorab genehmigt, weil die Prüfungan der WU nicht angeboten/absolviert werden kann (z. B. aufgrund des Auslaufens eines Studienplans).
Bei Fragen oder zur Antragstellung kontaktieren Sie bitte anerkennung@wu.ac.at.
Anerkennungsverordnungen
- Anerkennungsverordnung Bachelorstudium Wirtschaftsrecht - Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften idF 2019 (pdf, 121 KB)
- Anerkennungsverordnung Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 12 – Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 16 (pdf, 518 KB)
- Anerkennungsverordnung vom Bachelorstudium Wirtschaftsrecht idF 2016 und 2023 auf das Bachelorstudium Wirtschaft- und Sozialwissenschaften idF 2023 (pdf, 137 KB)
- Anerkennungsverordnung vom Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften idF 2012, 2019 und 2023 auf das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht idF 2023 (pdf, 140 KB)
- Anerkennungsverordnung vom Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften idF 2012 und 2019 auf das Bachelorstudium Wirtschaft- und Sozialwissenschaften idF 2023 (pdf, 158 KB)
- Anerkennungsverordnung Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften idF 2012 - Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften idF 2019 (pdf, 118 KB)
- Anerkennungsverordnung vom Bachelorstudium Wirtschaftsrecht idF 2016 auf das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht idF 2023 (pdf, 135 KB)
- Anerkennungsverordnung UniStG auf WiRe 2016 (pdf, 259 KB)
Online-Anerkennungsdatenbank für WU-Studierende
Die Online-Anerkennungsdatenbank ist ein in Österreich einzigartiges Serviceangebot der WU zur Orientierung für WU-Studierende. Sie bietet einen Überblick über bereits anerkannte Lehrveranstaltungen und unterstützt Sie bei der Planung Ihres Studiums.
Wichtig:
Die Datenbank dient ausschließlich der Orientierung – ein Rechtsanspruch auf Anerkennung lässt sich daraus nicht ableiten.
FAQ
Was und wieviele ECTS können als Freie Wahlfächer anerkannt werden?
Kurse, die mit einer positiven Note an einer anerkannten Universität abgeschlossen wurden, können zur Anerkennung eingereicht werden.
Es können bis zu 13 ECTS auf Wahlfächer angerechnet werden.
Wir empfehlen, den Antrag nach einem Auslandsstudium zu stellen, da ECTS-Punkte zeitlich unbegrenzt gültig bleiben.
Hinweis:
Fachhochschulen (FHs) gelten im Rahmen dieser Regelung nicht als Universitäten.
Sie haben weitere Fragen zur Anerkennung?
Sie studieren nicht an der WU
Sie sind kein WU-Studierender, befinden sich im Aufnahmeverfahren oder sind bereits zugelassen, aber noch nicht inskribiert?
Eine Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen ist erst nach erfolgreicher Zulassung und Immatrikulation an der WU möglich.
Vor Abschluss des Zulassungsverfahrens können wir keine Auskünfte zur Anerkennung geben und keine Anträge prüfen.
Sie sind WU-Studierende
Sind Sie bereits zum Studium an der WU zugelassen?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Anerkennung von Prüfungen, individuellen Studien sowie Leistungs- und Förderungsstipendien
per E-mail: anerkennung@wu.ac.at
per Telefon: Montag bis Freitag, 09:00–12:00 Uhr
persönlich ausschließlich mit Terminvereinbarung im SSC: montags 09:00–12:00 Uhr
via Microsoft Teams: ausschließlich mit Terminvereinbarung
Bachelorguide für deutschsprachige Programme