Studierende sitzen auf den Holzinseln vor dem D2

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind Lehrveranstaltungen, in denen Themen mit den Lehrenden gemeinsam erarbeitet werden.

Für AGs gilt:

  • Mindestens 80 % Anwesenheitspflicht

  • AGs werden nur „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

  • Kann nicht als Freies Wahlfach verwendet werden.

  • Ihr bekommt  keine ECTS außer die AG ist im Studienplan verankert.

  • AGs können nicht in die Berechnung der Fachnoten miteinfließen. Übersteigen  AGs jedoch  50% der ECTS eines Faches, wird das Fach "mit Erfolg teilgenommen" beurteilt.

Alle Informationen zu Prüfungsantritte, Prüfungswiederholungen, kommissionelle Prüfungen, Beurteilungsfristen, rechtliche Grundlagen uvm. finden ihr hier!