Studierende sitzen auf den Holzinseln vor dem D2

Erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen

Die Lehrenden informieren euch vorab darüber, welche Hilfsmittel im Rahmen ihrer Prüfung verwendet werden dürfen (z.B. Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion, Wörterbuch). Diese Information ist auch im Syllabus der Lehrveranstaltung im VVZ zu finden.

Folgende Hilfsmittel sind ausnahmslos bei keiner Prüfung erlaubt:

  • Elektronische Geräte: insbesondere Handys, Kameras, PCs, Tablets, Smartglasses,

  • Smartwatches

  • Uhren jeder Art einschließlich Wecker und Stoppuhren

  • Gehörschutz: insbesondere Ohropax®, Ohrstöpsel, Kopfhörer

  • Büroutensilien: insbesondere Tipp-Ex®, Radierer, Textmarker, Lineale

Vor Prüfungsbeginn sind unerlaubte Hilfsmittel (soweit möglich) auszuschalten und in einer Tasche zu verstauen.


Die Ohren müssen während der Prüfung sichtbar sein, lange Haare sind somit zusammenzubinden.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Taschenrechner vergessen habe?

Darf ich eine religiöse Kopfbedeckung tragen?

Was kann ich tun, wenn ich besonders geräuschempfindlich bin und deshalb einen Ohrschutz tragen möchte?

Was ist zu tun, wenn ich ein medizinisches Gerät (z.B. Hörgerät, Smartwatch zum Tracken von Diabetes) benötige?

Was passiert, wenn ich bei der Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels erwischt werde?