Lehrplanung am Campus
Ablauf der Lehrplanung
Koordination: StEOP, CBK & BBE Pflichtplanpunkte
Die Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase (STEOP), des Common Body of Knowledge (CBK) sowie der Pflichtplanpunkte im Bachelor Business and Economics (BBE) werden durch die Lehrorganisation koordiniert.
Die Koordination erfolgt ca. 1-2 Monate vor Beginn der Ankündigungsphase.
Termine und Räume werden auf Basis der Angaben zum Aufbau und Ablauf der Lehrveranstaltungen festgelegt und zu Beginn der LV-Ankündigung in
Ziel ist eine überschneidungsfreie, studierendenfreundliche und ressourcenschonende Semesterorganisation.
Erforderliche Schritte (Institute / Lehrende)
Bereits angelegte Lehrveranstaltungen fristgerecht in der Ankündigungsphase über das elektronische Tool ankündigen
Zugewiesene Termine in der LV-Admin oder in ROOMS kontrollieren
Lehrveranstaltungskommentierung im Syllabus durchführen
Wichtige Hinweise
Grundsätzlich sind die zugewiesenen Termine verbindlich
Im Ausnahmefall sind Terminänderungen ab Start der LV-Ankündigung in ROOMS zu löschen und neu anzusuchen
Die Buchung der gewünschten Terminänderungen erfolgt gesammelt in der Planungsphase
Aufgrund der hohen Anzahl an Änderungswünschen (insbesondere im BBE- und BaWISO-Bereich) werden Terminänderungen erst nach Abschluss der LV-Ankündigung gebündelt übernommen und anschließend gemeinsam bearbeitet, um eine koordinierte und übersichtliche Planung sicherzustellen.
Ankündigungsphase
In dieser Phase werden Lehrveranstaltungen im System angekündigt und grundlegende Informationen erfasst.
Was ist zu tun?
elektronische LV-Ankündigung mit dem Ankündigungs-Tool
Lehrveranstaltungskommentierung im Syllabus
Daten sorgfältig prüfen (z. B. Lehranteile, Vortragende)
Hinweise zur Durchführung
Bitte beachten Sie die Termine & Fristen
Der gesamte Ankündigungsprozess erfolgt elektronisch
Eine detaillierte Beschreibung des Ankündigungsprozesses finden Sie hier
Wichtiger Hinweis
Lehrveranstaltungen, die den Ankündigungsprozess nicht vollständig durchlaufen, werden nicht im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) veröffentlicht.
Lehrveranstaltungstermine in ROOMS erfassen
Für die Erfassung der LV-Termine stehen Ihnen im Rahmen der LV-Ankündigung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Termine können im Zuge des Ankündigungsprozesses in der LV-Admin unter „Abhaltung“ via ROOMS angelegt und weitergeleitet werden.
Alternativ können Sie die Ankündigung zunächst abschließen und die Termine anschließend gesondert in ROOMS erfassen.
Termine können nur während der Ankündigungsphase angesucht werden; ist diese geschlossen, besteht kein Zugriff auf das zu planende Semester in ROOMS. Dies ist erst wieder ab der offenen Phase (Kontrolllistenphase) möglich.
Hinweis:
Bitte beachten Sie beim Anlegen der Termine die Buchungsregelungen via Rooms für Lehrveranstaltungen.
Eine detaillierte Anleitung zur Anwendung von ROOMS finden Sie hier: → ROOMS in der Praxis
Lehrveranstaltungskommentierung
LV-Kommentierung
Nachdem eine Lehrveranstaltung angelegt wurde, kann diese spätestens ab dem darauffolgenden Tag kommentiert werden. Die Kommentierung erfolgt durch die LV-Leiter/innen (oder LV-Bearbeiter/innen) im Menüpunkt „Syllabus" – je nach Plattform:
Canvas WU: Canvas WU – WU Syllabus
MyLEARN: Falls die Lehrveranstaltung noch über MyLEARN angeboten wird, bitte den Syllabus direkt dort befüllen (s. MyLEARN Guide)
Dabei sind fünf Eingabefelder verpflichtend auszufüllen:
Kontakt (hier ist eine E-Mail-Adresse anzugeben)
Inhalte der LV
Lernergebnisse (Learning Outcomes)
Lehr- und Lerndesign
Leistung(en) für eine Beurteilung
Es besteht die Möglichkeit, den LV-Syllabus aus einem vergangenen Semester zu übernehmen. Bei allen Fragen zur LV-Kommentierung steht Ihnen das Team der Digital Teaching Services zur Verfügung. Die wichtigsten Termine für die LV-Kommentierung finden Sie hier.
Planungs- und Umsetzungsphase
Nach Abschluss der LV-Ankündigung erfolgt die organisatorische Abstimmung und Umsetzung der Lehrveranstaltungen durch die Lehrorganisation.
In dieser Phase werden unter anderem die Lehrveranstaltungstermine final geplant, Räume zugeteilt und die Termine freigegeben.
Was passiert in dieser Phase?
Hörsaalplanung und Raumzuteilung durch die Lehrorganisation
Umsetzung der Planungslogik (Priorisierung der Lehrveranstaltungen)
Abstimmung und finale Festlegung der Termine
Freigabe der Lehrveranstaltungen
Planungsgrundsätze
Studienplan-LVen werden vorrangig behandelt
Regelmäßige Termine (wöchentlich/14-tägig) vor Blockveranstaltungen
Verschiebungen von bis zu ±30 Minuten sind im Planungsprozess möglich
Ausweichzeiten erleichtern die Planung
Offene Phase (Kontrolllistenphase)
Nach der Freigabe können Lehrveranstaltungen final abgestimmt sowie Räume eigenständig gesucht und gebucht werden.
Mit Start der offenen Phase werden die Kontrolllisten freigegeben und die selbstständige Raumbuchung bis zu einer Größe von 60 Plätzen über ROOMS ist möglich.
Was ist zu tun?
Kontrolllisten prüfen und finalisieren
Start der selbstständigen Raumsuche und Raumbuchung bis zu einer Größe von 60 Plätzen über ROOMS
Hinweise zur Durchführung
Änderungen von Lehranteilen per E-Mail an:
widerruf.nachtrag@wu.ac.at
(alle am Genehmigungsprozess beteiligten Personen in CC setzen)Änderungen aller anderen Daten per E-Mail an:
lv-organisation@wu.ac.atTerminänderungen direkt in ROOMS durchführen/ansuchen
Buchungsregelungen beachten
Leitfäden zu ROOMS in der Informationssammlung verfügbar
Nachträgliche LV-Ankündigungen sind nur über das entsprechende Formular möglich
Studienbeschleunigungsprogramm
Im Rahmen des Studienbeschleunigungsprogramms (Winter- und Sommeruniversität) werden in vorlesungsfreien Zeiträumen ausgewählte Lehrveranstaltungen angeboten, um Studierenden einen schnelleren Studienfortschritt zu ermöglichen.
Organisation und Planung erfolgen durch die Lehrorganisation
Die Planung erfolgt im Zuge der LV-Ankündigung des jeweiligen Semesters oder mittels nachträglichem Ankündigungsformular
Winteruniversität zählt zum Wintersemesterund Sommeruniversität zum Sommersemester
Weitere Informationen zu Terminen, Fristen und Rahmenbedingungen finden Sie auf der Seite Studienbeschleunigung.
Nachträgliche LV-Ankündigung
Wenn die Frist zur elektronischen LV-Ankündigung bereits abgelaufen ist:
Vorgehen:
Lehrveranstaltung über das Formular ankündigen
Formular elektronisch ausfüllen und an die LV-Organisation übermitteln
Weiterer Ablauf:
Genehmigung durch das Akademische Controlling
Anlage der LV durch die Lehrorganisation
Anschließend: Raumbuchung selbstständig in ROOMS durchführen
Syllabus / Kommentierung:
Kommentierung ab dem darauffolgenden Tag über MyLEARN möglich
Weitere Informationen zur LV-Kommentierung finden Sie hier
Rechtliche Grundlagen und WU-interne Richtlinien
Universitätsgesetz 2002
| Universitätsgesetz 2002 |
Hinweis zu § 76 UG (Lehrveranstaltungen und Prüfungen)
Beachten Sie bitte, dass zu Beginn des jeweiligen Semesters alle lt. §76 genannten, relevanten Informationen feststehen müssen:
Die festgelegten Angaben zu Form/Termine/Methoden/Beurteilung dürfen nach dem Semesterstart nur mehr aus den u.a. und vom Rektorat beschlossenen zwingenden Gründen geändert werden.
Die zur LV angemeldeten Studierenden müssen mittels E-Mail über Änderungen aus zwingenden Gründen informiert werden, sowie darüber, dass sie sich auf Grund dieser Änderung/en ohne Konsequenzen von der LV abmelden können.
UG §76 - LVs und Prüfungen - zwingende Gründe (Rektoratsbeschluss):
unvorhersehbare Ereignisse, die die geplante Abhaltung unmöglich machen (z.B. Pandemie, Brand am Campus)
Krankheit/ähnliche Gründe die außerhalb des Einflussbereiches der/des LV-Leiter*in liegen
LV-Leiter*innen-Wechsel
Prüfungsordnung
Das Team Studienrecht unterstützt Sie gern! Bei Fragen können Sie sich jederzeit an studienrecht@wu.ac.at wenden.
FAQs zur Richtlinie zur Abhaltung von Präsenzprüfungen
1. Für wen gilt diese Richtlinie?
Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die an der Wirtschaftsuniversität Wien Prüfungen beaufsichtigen oder beurteilen.
2. Welche Hilfsmittel sind nicht erlaubt?
Nicht erlaubt sind elektronische Geräte, Smartwatches, Gehörschutz, Lernunterlagen sowie jedes technische Hilfsmittel, das nicht ausdrücklich zugelassen ist und potenziell missbräuchlich genutzt werden könnte. Dazu zählen insbesondere alle Geräte, die der verdeckten Kommunikation, Informationsabfrage oder Aufnahme dienen könnten.
3. Muss ich die erlaubten Hilfsmittel zu Beginn nochmals ansagen?
Die verbindliche Festlegung erfolgt im Syllabus. Zur einheitlichen Kommunikation steht ein standardisierter im Sprechtext im Leitfaden Fachaufsicht (März 2026) zur Verfügung, der zu Beginn jeder Prüfung verwendet werden kann.
4. Was zählt als Erschleichen bei Prüfungen?
Zum Erschleichen zählen die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, falsche Identität sowie Abschreiben.
5. Welche Konsequenzen hat Erschleichen?
Erschleichen führt zu einer Nicht‑Beurteilung der erbrachten Leistung, allerdings wird der Prüfungsantritt gezählt. Zusätzlich wird eine viermonatige Sperre verhängt.
6. Was zählt als Erschleichen bei Teilleistungen?
Bei Teilleistungen gelten Plagiate, Mehrfachabgaben, missbräuchliche KI‑Nutzung und Ghostwriting als Erschleichen.
7. Was müssen Lehrende bei Erschleichen tun?
Wenn der Verdacht auf Erschleichen besteht oder ein eindeutiger Fall vorliegt, müssen Lehrende folgende Schritte setzen:
Sachverhalt unmittelbar dokumentieren; Notieren Sie kurz, aber eindeutig:
Uhrzeit
Name und Matrikelnummer (falls bekannt)
Sitzplatz
konkrete Beobachtung / Art des Erschleichens
verwendete Hilfsmittel oder relevante Gegenstände
Sammeln Sie – sofern möglich und erlaubt – alle Belege, z. B.:
Schriftstücke
Vergleichsklausuren (bei Abschreiben)
digitale Dateien (z. B. bei KI‑Verdacht, Ghostwriting)
Prüfungsunterlagen einziehen:
Die betroffene Person darf die Prüfung nicht weiter bearbeiten. Lehrende nehmen die Unterlagen ein und vermerken „Erschleichen – nicht beurteilt“ oder verwenden das offizielle Feld im Prüfungsformular.Das studienrechtliche Protokoll muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu gehören:
Beschreibung des Vorfalls
Einschätzung zur Art des Erschleichens
Beteiligte Personen (z. B. weitere Aufsichten)
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Protokoll sowie alle relevanten Unterlagen per E‑Mail an studienrecht@wu.ac.at.
Bitte ausschließlich über diese Adresse einreichen, damit die Abwicklung zeitnah erfolgen kann.Keine inhaltlichen Gespräche mit Studierenden führen, dh. Lehrende sollen nicht über Sanktionen oder Rechtsfolgen diskutieren. Ein sachlicher Hinweis genügt:
„Der Vorfall wird an das Studienrecht gemeldet, dort erfolgt die weitere Bearbeitung.“Aufbewahrungspflichten beachten:
Lehrende bewahren alle im Zusammenhang stehenden Unterlagen so lange auf, wie es für die studienrechtliche Prüfung notwendig ist (mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens).
8. Was mache ich, wenn Studierende ihre Ohren nicht sichtbar machen möchten?
Bitte erläutern Sie, dass die Sichtbarkeit der Ohren aus Gründen der Prüfungssicherheit notwendig ist. Religiöse Kopfbedeckungen müssen nicht entfernt werden; das seitliche Freimachen der Ohren ist ausreichend. Falls dies nur in einem geschützten, nicht öffentlichen Bereich möglich ist, kann dies berücksichtigt werden. Im Zweifel dokumentieren Sie die Situation und erlauben den Studierenden, weiterzuschreiben. Studienrechtliche Schritte können auch nachträglich eingeleitet werden.
Weitere Informationen für Prüfungsaufsichten im Umgang mit besonderen Prüfungssituationen finden Sie hier.
9. Wie gehe ich vor, wenn ein*e Studierende*r behauptet, geräuschempfindlich zu sein und aus diesem Grund einen Hörschutz tragen möchte?
Fordern Sie die*den Studierenden auf, ein Attest eines Arztes über die Geräuschempfindlichkeit vor der Prüfung an Sie zu übermitteln. Liegt ein solches Attest vor, können Sie den Gehörschutz zulassen.
10. Stehen Persönlichkeitsrechte einer Kontrolle entgegen?
Die Richtlinie wurde nach sorgfältiger Abwägung sämtlicher betroffener Rechte erlassen. Das Universitätsgesetz verpflichtet die WU zur Sicherstellung der Prüfungsintegrität. Eingriffe sind zulässig, sofern es eine gesetzliche Grundlage, einen legitimen Zweck und eine verhältnismäßige Umsetzung gibt. Dabei ist stets mit besonderer Umsicht, Sensibilität und diskriminierungsfrei vorzugehen, um die Rechte aller Studierenden zu wahren.
11. Wie dokumentiere ich Auffälligkeiten, die kein Erschleichen darstellen?
Eine kurze Notiz mit Uhrzeit, Namen und Platznummer sowie einer sachlichen Beschreibung der Auffälligkeit genügt. Es bestehen hierfür keine formalen Vorgaben; die Dokumentation sollte jedoch für eine mögliche spätere studienrechtliche Prüfung verwertbar sein. Siehe Frage 7.
12. Wie lange beträgt die Beurteilungsfrist?
Die Beurteilungsfrist beträgt vier Wochen.
13. Wie lange besteht ein Einsichtsrecht in Prüfungen?
Das Einsichtsrecht besteht sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung. Die Prüfungsunterlagen müssen daher mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden.
14. Was bedeutet Einsicht, und welche Rechte haben Studierende?
Studierende haben innerhalb von sechs Monaten das Recht, Einsicht in sämtliche Beurteilungsunterlagen zu nehmen, einschließlich der gestellten Prüfungsfragen. Sammeltermine sind ebenso zulässig wie Online‑Einsichten. Die Unterlagen dürfen vervielfältigt werden. Davon ausgenommen sind allerdings Multiple‑Choice‑Fragen, Fragen mündlicher Prüfungen sowie zugehörige Antwortmöglichkeiten. Auch Musterlösungen dürfen nicht vervielfältigt werden.
Der Einsichtstermin dient der Darlegung der richtigen Lösungen, sodass Studierende nachvollziehen können, wie ihre Beurteilung zustande gekommen ist. Die Prüfungseinsicht hat jedoch nicht den Zweck, über Punkte oder Noten zu „verhandeln“.
15. Wann kann eine Prüfung angefochten werden?
Eine Prüfung kann nur angefochten werden, wenn sie negativ beurteilt wurde und ein schwerwiegender Durchführungsfehler vorliegt.
16. Wann liegt Prüfungsunfähigkeit vor?
Prüfungsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn eine vollständige Unfähigkeit zur Teilnahme am Prüfungsgeschehen besteht. Die betroffene Person muss aktiv auf sich aufmerksam machen, und die Prüfungsunfähigkeit muss für die Aufsicht wahrnehmbar und nachvollziehbar sein.
17. Wer darf an einer Prüfung teilnehmen?
An einer Prüfung dürfen ausschließlich Studierende teilnehmen, die über eine gültige Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung verfügen.
18. Was passiert, wenn Studierende zu spät kommen?
Wenn Studierende verspätet erscheinen, kann die Prüfungsaufsicht sie von der Teilnahme an der Prüfung ausschließen.
19. Wie erfolgt die Identitätskontrolle?
Die Identitätskontrolle erfolgt durch die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises im Original. Ein Foto eines Ausweises (z. B. am Smartphone) ist nicht ausreichend, da für die Identitätsfeststellung ein physisches Dokument vorgelegt werden muss.
20. Darf ich elektronische Ausweise oder Fotos eines Ausweises akzeptieren?
Elektronische Ausweise oder Fotos dürfen nicht akzeptiert werden, da Mobiltelefone im Prüfungsumfeld verboten sind und ein physisches Dokument für die Identitätskontrolle erforderlich ist.
21. Was mache ich, wenn Zweifel an der Identität bestehen?
Fordern Sie bitte weitere Dokumente an, auf denen der Name der Person ersichtlich ist (z. B. Öffi‑Karte, Bankomatkarte). Bei begründetem Zweifel kann die Person von der Prüfung ausgeschlossen werden. Auffälligkeiten sind in jedem Fall zu dokumentieren.
22. Wer legt die Sitzordnung fest?
Die Sitzordnung wird von der Prüfungsaufsicht festgelegt.
23. Darf man den Prüfungsraum verlassen?
Der Prüfungsraum darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Ausnahmen gelten nur in außergewöhnlichen Fällen, etwa bei akuten gesundheitlichen Problemen. Mit dem Verlassen des Raumes ist die Prüfung abzugeben; ein Weiterarbeiten ist danach nicht mehr möglich.
24. Was gilt bei einem vorzeitigen Prüfungsabbruch?
Ein vorzeitiger Prüfungsabbruch gilt als ordentlicher Prüfungsantritt, und die Prüfungsunterlagen müssen abgegeben werden.
LV-Abhaltungsformate
Ab dem Wintersemester 2023/24 gibt es an der WU vier Abhaltungsformate für Lehrveranstaltungen. Diese geben an, ob eine Lehrveranstaltung in Präsenz, online oder in einer Kombination daraus stattfindet.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
LV-Typen
Die LV-Typen unterscheiden sich vor allem in folgenden Aspekten:
Anzahl der studentischen Leistungen für die Beurteilung
Studentische Anwesenheitspflicht
Ausmaß der anzukündigenden Präsenzzeiten
Einen Überblick über die Regelungen aller LV-Typen der WU finden Sie hier:
ECTS
Für Lehrveranstaltungen des Sonderkontingents (extracurriculare Lehrveranstaltungen), die die Voraussetzungen für eine Zuordnung zu freien Wahlfächern erfüllen, sind zusätzliche Angaben erforderlich:
Auswahl des entsprechenden Kapitels
Angabe der Semesterstunden (laut Planpunktauswahl)
Auswahl der ECTS-Punkte entsprechend dem Workload der Studierenden
Bitte beachten Sie:
Diese Regelung gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen mit eindeutiger Benotung (1–5).
Beispiel:
Bei einer Lehrveranstaltung mit 2 Semesterstunden ist eine Auswahl von mind. 2 ECTS bis max. 6 ECTS möglich.
WU Check-in
WU Check-in
Der WU Check-in ist eine browserbasierte Anwendung, die den Lehrenden dazu dient, die Anwesenheiten von Studierenden zu kontrollieren.
Lehre zu außergewöhnlichen Zeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Betrauung mit Lehre für Beschäftigte, die unter den Universitäten-Kollektivvertrag fallen, nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 21:00 Uhr erfolgen kann.
Lehrveranstaltungen außerhalb dieser Zeiten können auf ausdrücklichen Wunsch des*der Lehrenden abgehalten werden. Auf die Einhaltung des vereinbarten Arbeitszeitausmaß und der verbindlichen Ruhezeiten ist zu achten.
Regelung bei Dienstverhinderung von Lehrenden
Regelung bei Dienstverhinderung von Lehrenden
WU-Policy der Vizerektorin für Lehre und Studierende und des Vizerektors für Personal und Digitale Infrastruktur betreffend die Regelung für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Fall einer Dienstverhinderung etwa im Zuge von Krankheit und Pflegefreistellung.
Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Qualifikationsniveaus
Lehrveranstaltungen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (z.B. Master mit Doktorat) können grundsätzlich nicht gemeinsam abgehalten werden. Dem UG 2002 sowie dem Nationalen Qualifikationsrahmen folgend, bauen Bachelor, Master und Doktorat jeweils aufeinander auf und es werden auf jeder Ebene unterschiedliche (Qualifikations)Ziele verfolgt.
Insbesondere die Absolvierung von Lehrveranstaltungen eines niedrigeren Levels als das Studium der Studierenden, ist nicht vorgesehen. Eine gemeinsame Abhaltung für Studierende auf unterschiedlichen Level wäre nur ausnahmsweise möglich, wenn sich diese Unterschiede und der Mehrwert der gemeinsamen Abhaltung im Lehrkonzept und folglich im Syllabus der Lehrveranstaltungen widerspiegeln.
D.h. wenn für jede Studierendengruppe unterschiedliche Lernergebnisse definiert sind und sich das dann z.B. auch in unterschiedlichen Leistungen zur Überprüfung dieser Ziele niederschlägt.
Kontakt: E-Mail, Lehrorganisation