Gutachtenskommission in Studienangelegenheiten

Die Gutachtenskommission ist zur Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren gemäß § 14 VwGVG bei Beschwerden gegen Bescheide in Studienangelegenheiten eingerichtet. Sie ist für den Senat entscheidungsbefugt.

Der Senat kann die/den Senatsvorsitzende/n ermächtigen, die Beschlüsse der Kommission für den Senat zu genehmigen. Diese Ermächtigung kann vom Senat jederzeit widerrufen werden. Die/der Senatsvorsitzende hat über die Genehmigung von Beschlüssen der Kommission in der nächsten Senatssitzung zu berichten.

Die Mitglieder der Gutachtenskommission wurden für die Funktionsperiode von 1.10.2022 bis 30.09.2025 bestellt:

Mitglieder