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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Prekäre Budgetlage im Bund - Sparzwang auch bei den Universitäten?

Sparen

Seit Herbst 2024 sind Probleme im Bundeshaushalt bekannt und seit Beginn dieses Jahres werden von der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung des Budgetdefizits getroffen. Dies hat beispielweise zu einer nachträglichen Verschiebung einer bereits für 2026 fixierten Erhöhung der Beamt*innen-Gehälter geführt.

Es ist wenig überraschend, dass diese budgetären Engpässe auch bei den öffentlich finanzierten Universitäten früher oder später ankommen. Die Universitäten-Finanzierung erfolgt allerdings über Leistungsvereinbarungen (LV), die jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden. Da die laufende Periode von 2025 bis 2027 läuft, wurden für die Universitäten bereits 2024 Finanzierungszusagen bis 2027 vom Ministerium gegeben, die grundsätzlich nicht einseitig geändert werden können. In der aktuellen LV-Periode haben Universitäten eine ca. 30%ige Steigerung ihrer Budgets im Vergleich zur vorhergehenden Periode erhalten. Damit konnte an der WU ein starker Stellenausbau und sogar die Einrichtung eines neuen Departments vorgesehen werden. Auch die prognostizierten Gehaltssteigerungen (Stand 2024) wurden in das über die LV zur Verfügung gestellte Budget bereits eingerechnet.

Diesen Herbst wurde plötzlich bekannt, dass das Wissenschaftsministerium für den „Pakt für Forschung, Technologie und Innovation“ (FTI) einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf hat. Zur Schließung dieser Lücke wurden die öffentlichen Universitäten angehalten 150 Mio EUR während der aktuellen LV-Periode einzusparen, obwohl in die LV nicht einseitig eingegriffen werden kann. Ursprünglich war die Rede davon, dass dieser Finanzierungsbedarf aus den Rücklagen oder durch Umschichtungen eingebracht werden soll. Nachdem sich die Rektorate bereit erklärt hatten, hier einen Beitrag zu leisten, wurde jedoch als mögliche Einsparungsquelle vor allem eine Valorisierung der Gehälter im Universitäten-Kollektivvertrag deutlich unter der Inflation anvisiert. Wie wir an anderer Stelle berichtet haben, ist dieser Plan auch in die Tat umgesetzt worden. Dies kommt somit einem Solidarbeitrag aller KV-Mitarbeiter*innen der österreichischen Universitäten für das Bundesbudget gleich, was angesichts der Tatsache, dass die Gehälter der KV-Mitarbeiter*innen seit Einführung des KV 2009 etliches an Kaufkraft verloren haben (kumulierte Inflation: 58%, kumulierte Erhöhungen der höchsten KV-Stufe: 51%) fragwürdig und ungerecht erscheint.

An diesem Eindruck ändert auch die Ankündigung der Uniko nichts, dass die vor allem durch die Valorisierung der KV-Gehälter deutlich unter der Inflation hereingebrachten Millionen innerhalb des FTI-Paktes ausschließlich in die Kassen des FWF wandern sollen. Denn selbst wenn diese Forderung seitens des Ministeriums erfüllt wird, bleibt das Ergebnis, dass sich die Beschäftigten der Universitäten andernfalls gekürzte Drittmittel durch einen pauschalen Gehaltsverzicht selbst finanzieren. Gerade an einer finanziell sehr gut aufgestellten Universität wie der WU darf sich das Personal daher erwarten, dass es standortspezifische Abfederungen für diesen pauschalen Gehaltsverzicht der Beschäftigten gibt. Denn eines ist klar, wer hervorragende Forschung und Lehre verlangt, braucht motivierte Mitarbeiter*innen.

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18.12.2025