Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Betriebsräte – Arbeiterkammer – Gewerkschaften: wer macht was?
Die Interessen unselbständig Erwerbstätiger werden in einer engen Kooperation von drei wesentlichen Säulen vertreten, die stark miteinander verbunden sind und doch auf unterschiedlichen Ebenen wirksam werden:
Auf betrieblicher Ebene sind es die Betriebsräte, deren Gremien zuletzt an vielen österreichischen Universitäten neu gewählt wurden. Auf überbetrieblicher Ebene sind alle Kolleg:innen, die nach Kollektivvertrag (KV) angestellt sind (ca. 95% der Beschäftigten der WU), aufgrund der damit verbundenen Pflichtmitgliedschaft von der Arbeiterkammer vertreten. Als dritte Säule der Vertretungsarbeit vertritt die Gewerkschaft die Interessen ihrer – freiwilligen – Mitglieder. Was sich hinter diesen verschiedenen Säulen der Vertretungsarbeit verbirgt, wird in diesem Beitrag näher beleuchtet.
Säule 1: Die Betriebsrät:innen
vertreten die Interessen der Beschäftigten im Betrieb gegenüber der Universitätsleitung,
unterstützen und beraten die Beschäftigten bei Fragen zum Arbeitsvertrag und vielfältigen weiteren Fragen, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben,
schließen Betriebsvereinbarungen mit der Universitätsleitung ab,
bereiten nach den Bedürfnissen der Belegschaft Forderungen für KV-Anpassungen vor und leiten diese an die entsprechende Branchenvertretung in der Gewerkschaft weiter,
kontrollieren die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und
informieren regelmäßig im Rahmen von Betriebsversammlungen.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: www.betriebsraete.at
An der WU haben wir seit Jahren einen sehr aktiven Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal. In der letzten Ausgabe der BR-Info wurde auf die Aufgabengebiete der Betriebsräte vertiefend eingegangen.
Hervorzuheben ist, dass es dem wissenschaftlichen Betriebsrat ein zentrales Anliegen war und ist, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dabei darf es als Erfolg bezeichnet werden, dass die WU eine von wenigen Universitäten in Österreich ist, an der es Abgeltungen für Mehrleistungen im Bereich der Lehre in Form von Lehrzuschlägen sowie unterschiedliche Leistungsprämien für Forschungsaktivitäten gibt.
Säule 2: Die Arbeiterkammer
vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem Staat und der Politik,
unterstützt alle Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Problemen,
berät alle Mitglieder im Bereich des Arbeitsrechts und des Konsument:innenschutzes,
analysiert und recherchiert Kenndaten für Lohn- und Gehaltsverhandlungen.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: www.arbeiterkammer.at
Die Gründung der Arbeiterkammer war ein wesentlicher Baustein in der institutionellen Verfestigung der österreichischen Sozialpartnerschaft. Nach jahrzehntelangen Bemühungen der Gewerkschaftsbewegung wurde im Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte verabschiedet. Die Arbeiterkammern sollten den damals schon bestehenden Handelskammern als gleichwertige Partner gegenüberstehen. In den über 100 Jahren ihres Bestehens hat die Arbeiterkammer eine ganz zentrale Rolle für eine unabhängige Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts, aber zunehmend auch des Konsument:innenschutzes aufgebaut. Bei individuellen arbeitsrechtlichen Problemen können Beratungsgespräche vor Ort vereinbart werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Voranmeldung ist es übrigens wichtig bekannt zu geben, dass man an einer Universität arbeitet, denn dann wird bei der Zuteilung der Gesprächspartner:innen darauf geachtet, dass der*die Berater:in Erfahrungshintergrund in dem Bereich hat. (Das universitäre Arbeitsrecht unterscheidet sich in vielen Bereichen vom allgemeinen Arbeitsrecht!)
Die Arbeiterkammer vertritt die Interessen von fast 4 Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Dabei stehen die Rechte der Arbeitenden im Mittelpunkt. So setzt sich die Arbeiterkammer dafür ein, dass Arbeitende gehört, fair bezahlt werden und rechtlich abgesichert sind. Es gibt in jedem Bundesland eine Arbeiterkammer-Vollversammlung, die alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt wird (zuletzt 2024). In der Wiener Vollversammlung gibt es 180 Kammerrät:innen, die aus vielen verschiedenen Branchen kommen und die Interessen der Menschen aus diesen Bereichen einbringen. Da Beschäftigte von Universitäten erst seit der Ausgliederung der Universitäten unter die Pflichtmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer fallen, hat es sehr lange Zeit kaum Vertreter:innen aus diesem Bereich in der Wiener Vollversammlung gegeben. Seit der letzten Wahl gibt es endlich 2 (!) Vertreter:innen aus dem universitären Bereich, die in der Vollversammlung und den diversen Fachausschüssen die konkreten Arbeitsbedingungen an Universitäten miteinbringen – eine absolut wichtige Aufgabe.
Bei der letzten Vollversammlung im November wurde der Schwerpunkt „Mit Frauen rechnen“ gewählt. Vor 100 Jahren hat Käthe Leichter das Frauenreferat der Arbeiterkammer Wien gegründet. Was Käthe Leichter 1925 als erste Leiterin der Frauenabteilung als Pionierin begann, ist heute unverzichtbarer Teil des Kampfes für Gerechtigkeit. Frauen verdienen heute immer noch deutlich weniger als Männer, das trifft laut dem Einkommensbericht auch an der WU für einzelne Personalkategorien im wissenschaftlichen Bereich zu. Die Forderungen von Käthe Leichter sind damit bis heute aktuell, das zeigen auch die derzeitigen intensiven Diskussionen rund um die Umsetzung der Lohntransparenz-Richtlinie – auch bei uns an der WU.
Säule 3: Die Gewerkschaften
vertreten die Interessen der Mitglieder der jeweiligen Branche,
beraten Mitglieder in rechtlichen Fragen und unterstützen diese vor Gericht,
verhandeln die Kollektivverträge, in Rücksprache und basierend auf den Vorschlägen aus den Branchen/Berufsverbänden und
organisieren Kampfmaßnahmen wie Demonstrationen oder Streiks.
Allgemeine Informationen dazu finden sich unter: www.oegb.at; www.goed.at; Die Universitätsgewerkschaft BV13
Mit der Ausgliederung der Universitäten wurde im begleitenden Organisationsgesetz (UG 2002) der Grundstein gelegt, dass für die zentralen arbeitsrechtlichen Fragen zwischen der zuständigen Fachgewerkschaft – Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) – und dem Dachverband der Universitäten ein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann. Seit 2009 gibt es diesen Kollektivvertrag und es gibt in der GÖD zwei Berufsvertretungen, die Bundesleitung 13 für das Wirken der Wissenschaftler:innen und Künstler:innen an den Universitäten Österreichs und die Bundesleitung 16 für den Bereich des allgemeinen Universitätspersonals. Beide beraten die Chefverhandelnden der GÖD bei der Weiterentwicklung des Kollektivvertrags.
Bei diesen Beratungen suchen diese Berufsvertretungen auch den Austausch mit den lokalen Betriebsräten. Das war auch heuer im Vorfeld der Valorisierungsverhandlungen der Fall. Von den aufgrund dieser Rückmeldungen formulierten Forderungen, die die GÖD an den Dachverband übermittelt hat (Gehaltsvalorisierung in der Höhe der Inflation 3 % für 2026 und 2 % für 2027, Gehaltsabschluss wirksam ab 1. Jänner 2026, weitere Verbesserung des B1-Schemas, Anerkennung von gleichwertigen Post doc Vordienstzeiten, Anpassungen bei der Arbeitszeit im Rahmen der All-In-Beschäftigung) ist leider sehr wenig übriggeblieben. In eigenen Beiträgen des aktuellen Newsletters wird detaillierter auf das heurige Ergebnis sowie auf den dahinterliegenden Sparzwang eingegangen.
Die Ausgangslage war für die GÖD-Forderungen denkbar ungünstig: in vielen Branchen gab es jetzt im Herbst sehr moderate Lohnabschlüsse unter der Inflationsrate. Auf der Arbeitgeber:innenseite wurde dann in den Verhandlungen mit den Teuerungsbelastungen und daraus resultierenden Personaleinsparungen gedroht. Das Ergebnis der Verhandlungen ist nun von den oben angeführten Vorstellungen und Wünschen sehr weit entfernt und die entsprechenden Diskussionen laufen gerade auf Hochtouren. Diese Diskussionen zeigen allerdings einen gewissen Teufelskreis auf: Gewerkschaften sind in ihrer Grundstruktur Kampforganisationen, die ihre Repräsentant:innen am Verhandlungstisch durch verschiedene Maßnahmen stärken. Kämpfen kann sie, wenn sie ausreichend Mitglieder hat. Im Universitätspersonal liegt der gewerkschaftliche Organisationsgrad im einstelligen Bereich. Allerdings kann man sich bei einem Blick auf die Abschlüsse der letzten Jahre zurecht die Frage stellen, warum es Sinn machen würde, dieser Interessenvertretung beizutreten. Gleichzeitig wird aber gerade von den Verhandlungspartner:innen immer wieder auf den schwachen Organisationsgrad verwiesen, was die Durchsetzungskraft der Gewerkschaft am Verhandlungstisch schwächt.
Wer Interesse hat, sich ausführlicher zur Arbeit der Arbeiterkammer zu unterhalten, oder Anregungen und Ideen für die Durchbrechung des oben beschriebenen Teufelskreises der Gewerkschaftsarbeit hat, kann sich gerne an Angelika.Schmidt@wu.ac.at als Repräsentantin aller drei beschriebenen Vertretungsgremien wenden.
18.12.2025