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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Ergebnisse Gehaltsvalorisierung 2026

VErhandlung

Für die Beamt*innen und den öffentlichen Dienst gab es bereits vor längerem eine Einigung zwischen Regierung und GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) auf einen 3-Jahresabschluss für die Valorisierung der Gehälter. Deren Gehälter werden – nach einer Neuverhandlung im Oktober 2025 – erst mit 1. Juli 2026 um 3,3% angehoben, was im Schnitt einer Erhöhung von 1,65% über das Jahr 2026 gleich kommt. In den beiden Folgejahren gibt es einen sozial gestaffelten Abschluss, der bei höheren Gehältern einer Nulllohnrunde gleichkommt.

Die meisten Mitarbeiter*innen der WU sind davon jedoch nicht betroffen, da sie keine öffentlich Bediensteten sind. Sie fallen unter den Anwendungsbereich des Universitäten-Kollektivvertrags (Uni-KV). Die Valorisierung der KV-Gehälter wird jedes Jahr zwischen dem Dachverband der Universitäten und der GÖD verhandelt. Martin Tiefenthaler, Vorsitzender der in der GÖD für wissenschaftliches Universitätspersonal zuständigen Bundesleitung 13, hatte über diese Verhandlungen und deren Ausgangslage am 5. Dezember 2025 in einer bundesweiten Betriebsversammlung berichtet, zu der wir uns auch in einer lokalen WU-Betriebsversammlung zugeschaltet haben. Den Rahmenbedingungen der diesjährigen KV-Verhandlungen widmen wir uns in dieser BR-Info auch in einem eigenen Beitrag.

Nun liegt eine Einigung über die Anpassung der KV-Gehälter für das Jahr 2026 vor. Die Ergebnisse sind selbst gegeben der schwierigen Ausgangslage ausgesprochen ernüchternd. Erstmalig wurde für den Uni-KV ein 2-Jahresabschluss vereinbart. Für das Jahr 2026 werden die Gehälter um 1,65% (mind. um 60 EUR) ansteigen. Für das Jahr 2027 steigen die Gehälter um weitere 1,3% (mind. um 60 EUR). Die Erhöhung um jeweils mindestens 60 EUR bezieht sich allerdings auf das im Uni-KV festgelegte Vollzeitgehalt und nicht auf ein daraus abgeleitetes Teilzeitgehalt. Dadurch kann die Erhöhung bei geringerem Beschäftigungsausmaß auch unter 60 EUR liegen.

Diese Anpassungen finden erstmals seit 2017 wieder ab 1. Jänner statt. In den letzten Jahren galten KV-Valorisierungen jeweils erst ab 1. Februar. In diesem Punkt konnte also eine kleine Verbesserung für die Mitarbeitenden erreicht werden.

Weiters gibt es eine Änderung im Uni-KV, die zu einer Erhöhung der Entfristungen von drittmittelfinanzierten Projektstellen führen soll. Dazu wird der Uni-KV um ein befristetes Sonderkündigungsrecht für entfristete projektfinanzierte Stellen ergänzt, das bei Wegfall oder Reduzierung der Finanzierung zum Letzten eines jeden Kalendermonats (also zwölf Mal im Jahr) genutzt werden kann. Es ist das erklärte Ziel, dass durch diese erweiterten Kündigungsmöglichkeiten, die Universitäten mehr drittmittelfinanzierte Projektstellen entfristen werden.   

Wie ist dieses Ergebnis einzuordnen?

Die Verhandlungen für den Uni-KV basieren üblicherweise auf der durchschnittlichen monatlichen Inflation von Oktober des Vorjahres bis September des aktuellen Jahres. Für den Abschluss für 2026 lag dieser Wert bei 3,05% (Oktober 2024 – September 2025). Die nun vereinbarten 1,65% liegen also deutlich unter der relevanten Inflation. Aktuelle Prognosen des IHS und WIFO gehen für 2025 von einer Inflation von 3,5% und für 2026 von 2,4 bis 2,6% aus. Im November 2025 lag die Inflation gar bei 4,1%. Die Erhöhung der Gehälter für 2027 um 1,3% wird also voraussichtlich ebenfalls einen deutlichen Reallohnverlust für die Mitarbeiter*innen österreichischer Universitäten bringen.

Des Weiteren entspricht die Bemessungsgrundlage für die Valorisierungen in den Folgejahren bloß die um 1,65% (bzw. später 1,3%) erhöhten Gehälter. Das steht im Kontrast zu einem Abschluss analog zum öffentlichen Dienst, bei dem die Gehälter zwar erst im zweiten Halbjahr 2026 um 3,3% erhöht werden, dadurch aber eine weitaus bessere Ausgangssituation für die Folgejahre geschaffen wird. Die Erhöhung um 3,3% (statt bloß um 1,65% für die KV-Bediensteten) wird dann nämlich staffelwirksam, was allein für 2027 einen Unterschied von ca. 1,6% mehr ausgemacht. Dieser Nachteil wird für KV-Bedienstete in allen Folgejahren bestehen bleiben.       

Zusätzlich ist für eine Einordnung dieses Verhandlungsergebnisses anzumerken, dass es sich um den bisher niedrigsten KV-Abschluss aller abgeschlossenen Branchen handelt.

Die Mitarbeiter*innen der Universitäten und deren Interessensvertretungen können mit diesem Ergebnis daher nicht zufrieden sein. Durch diesen Abschluss wird sich auch die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten am Arbeitsmarkt verschlechtern. Dies ist angesichts laufender Bemühungen im Employer Branding (bspw. die gerade erst eingeführte sechste Urlaubswoche) auch für die Arbeitgeberin WU nicht vorteilhaft.

Da gerade die WU im Vergleich zu anderen Universitäten finanziell ausgesprochen gut aufgestellt ist und in den letzten Jahren hohe Rücklagen gebildet hat, stellt sich die Frage nach standortspezifischen Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter*innen, um diesen niedrigen KV-Abschluss zumindest zum Teil kompensieren. Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal hat dazu auch bereits Gespräche mit dem Rektorat aufgenommen.

In der bereits angesprochenen lokalen WU-Betriebsversammlung wurde als weitere Aktivität beschlossen, eine kritische Stellungnahme an die GÖD-Verhandler*innen im Namen der Betriebsversammlung der WU zu übermitteln. Diese wurde vom wissenschaftlichen Betriebsrat vorbereitet, in der Zwischenzeit versendet und kann hier nachgelesen werden.

Für Fragen und Rückmeldungen zu diesem Thema steht der wissenschaftliche Betriebsrat gerne unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at zur Verfügung.

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18.12.2025