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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Studiengebühren für WU-Bedienstete - das Rektorat hat reagiert

Wie in unserem letzten Newsletter berichtet, müssen berufstätige Studierende, die die Mindeststudiendauer inklusive Toleranzsemester überschreiten, seit dem WS 18/19 Studiengebühren zahlen. Dass dies für wissenschaftliche MitarbeiterInnen der WU zu der Situation führt, für eine Leistung, die zum Teil zu den Dienstpflichten zählt, Gebühren an ihre Dienstgeberin zu entrichten, haben wir seitens des wissenschaftlichen Betriebsrates bereits betont.

Erfreulicherweise wurden diese Bedenken vom Rektorat aufgegriffen und es wurde nach einer Lösung gesucht. Auch wenn es entgegen dem Vorschlag des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal nicht dazu kommt, dass den MitarbeiterInnen der WU die Studiengebühren zur Gänze erlassen werden, freuen wir uns doch an dieser Stelle berichten zu können, dass es für Betroffene die Möglichkeit geben wird, sich die u.U. anfallenden zusätzlichen Kosten für ein Doktorats- bzw. PhD-Studium zumindest teilweise zurückzuholen.

Dies wird künftig durch eine Anhebung der in der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal geregelten Leistungsprämie möglich sein. Diese in § 5 der genannten Betriebsvereinbarung vorgesehene Prämie für UniversitätsassistentInnen, die eine Dissertation einreichen, die mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt wurde, und derzeit in Höhe von EUR 600,- brutto/Dissertation zusteht, wird um EUR 400,- auf insgesamt EUR 1.000,- brutto/Dissertation erhöht. Anspruchsberechtigt sind jene UniversitätsassistentInnen, die während des Dienstverhältnisses oder innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses zur WU eine entsprechende Dissertation einreichen.

Die beschriebene Erhöhung erfolgt allerdings nicht im Zuge einer entsprechenden Änderung der Betriebsvereinbarung, sondern auf Basis einer Leitlinie des Vizerektorats für Personal. Damit soll allerdings nicht ausgedrückt werden, dass sich die WU nicht für längere Zeit zu dieser Zusage bekennt (die zusätzlichen Kosten für die Prämienerhöhung sind bereits in die langfristige Budgetplanung eingespeist). Allein für den – hoffentlich nicht bald eintretenden – Fall eines neuerlichen Konsolidierungsbedarfs erhofft sich die WU-Leitung dadurch die raschere Umsetzung einer dann u.U. erforderlichen Anpassung der Prämienhöhe.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die WU als eine der wenigen Universitäten Österreichs die Notwendigkeit eines Entgegenkommens gegenüber ihren betroffenen MitarbeiterInnen erkannt hat und einen Lösungsvorschlag umsetzen wird. Dass damit im Einzelfall (etwa bei bestimmten ausländischen MitarbeiterInnen, wie z.B. Nicht-EU-BürgerInnen) dennoch zusätzliche Kosten für die Erfüllung eines Teils der Dienstpflicht anfallen können, bleibt allerdings ein kleiner Wehrmutstropfen bei der nun gefundenen Vorgangsweise.

19.12.2018

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