Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Arbeitsbedingungen

Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit

  • Arbeitsverhältnissen an der WU

  • Allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Arbeitszeiten im wissenschaftlichen Bereich

  • Sabbatical-Angeboten

  • Mobilitätsfragen

  • Respektvollem Umgang

  • MitarbeiterInnenbefragungen

  • Datenschutz

und verstehen uns als Anlaufstelle für Betroffene bei Konflikten und Mobbing.

Rund ums Arbeitsverhältnis an der WU

Ein Beschäftigungsverhältnis an der WU kann auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. So sind im wissenschaftlichen Bereich öffentlich Bedienstete, Kollektivvertrags-MitarbeiterInnen und auch freie DienstnehmerInnen tätig.

Wir als Betriebsrat bzw. Personalvertretung sind für die öffentlich Bediensteten und die MitarbeiterInnen zuständig, die unter den Kollektivvertrag fallen. Und obwohl wir kein wirkliches Vertretungsmandat haben, versuchen wir auch die Arbeitssituation der vor allem in der Lehre beschäftigten freien DienstnehmerInnen zu deren Gunsten mitzugestalten und die betroffenen KollegInnen entsprechend zu informieren. Auf Details zu deren Beschäftigungsverhältnissen haben wir bereits an anderer Stelle hingewiesen (siehe hier).

Innerhalb der von uns vertretenen Beschäftigungsgruppen gibt es an der WU allerdings weitere Differenzierungen. Dazu haben wir bereits einmal Stellung bezogen (siehe hier). Vor allem im post-doc-Bereich wurde diese Differenzierung durch die beiden Formen der Qualifizierungsvereinbarung bzw. Entwicklungsvereinbarung weiter vertieft. Im Juli 2017 wurde dazu eine Richtlinie veröffentlicht, zu der wir uns hier zu Wort gemeldet haben.

Die Arbeiten des Rektorats zur Neuverfassung des Personalentwicklungsplans wurden im Juni 2018 abgeschlossen. Wir als Betriebsrat waren in diesen Prozess eingebunden und haben dabei unser Möglichstes getan, auch die in Betriebsversammlungen von den teilnehmenden KollegInnen aufgeworfenen Anregungen rund um die Personalstruktur an der WU einzubringen. Eine Nachlese zu einer dieser Betriebsversammlungen, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Themenbereich befasst hat, findet sich (in englischer Sprache) hier.

Der aktuelle Personalentwicklungsplan wurde im Mitteilungsblatt vom 27. Juni 2018 veröffentlicht, wobei der Anhang, der die Anzahl der an den Departments verfügbaren Tenure-Track-Stellen angibt, im Juni 2019 aktualisiert und im Mitteilungsblatt vom 3. Juli 2019 veröffentlicht wurde (siehe dazu hier ).

Für die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die unter den Universitäts-Kollektivvertrag fallen, haben vor allem die jährlich stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen große Bedeutung. Einen genaueren Blick auf die KV-Verhandlungen für das Jahr 2020 haben wir im Newsletter 6/2019 geworfen. Im Jänner 2020 gab es eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Betriebsrat für das allgemeine Personal zum Thema "Gehaltsentwicklung in 10 Jahren Kollektivvertrag", nachzulesen hier. Informationen zum Gehaltsabschluss 2022 finden sich hier.

Wie nahezu alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens hat die Corona-Pandemie in den letzten Jahren natürlich auch die Arbeitsbedingungen an der WU stark beeinflusst. Auch wenn grundsätzlich ein „Zurück an den Campus“ möglich ist, werden die gemachten Erfahrungen Einfluss auf die Arbeitsweisen an der WU haben. So ist das Thema Homeoffice für alle Beschäftigungsgruppen stark in den Fokus gerückt. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich hier nähere Informationen. Für das wissenschaftliche Personal gibt es zwar keine Möglichkeit Homeoffice im Sinne der gesetzlichen Vorgaben (vgl § 2h AVRAG) zu vereinbaren, im Oktober 2021 wurde allerdings die WUPOL Gelockerte Ortsbindung erlassen, die das Arbeiten auch außerhalb des WU-Campus ausdrücklich ermöglicht. Der Bezug einer Homeoffice-Pauschale ist dabei allerdings nicht möglich. Mit den Inhalten dieser WUPOL haben wir uns in der BR-Info 06/2021 auseinandergesetzt

Auch die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) 2021 hat Auswirkungen auf künftige und laufende Beschäftigungsverhältnisse. Die sich ergebenden wesentlichen Änderungen sowie die vom wissBR im Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden. Was für jene Beschäftigten, die bereits an der WU beschäftigt sind und die nach dem 30. September 2021 ein weiteres Vertragsverhältnis mit der WU begründen wollen, zu beachten ist, haben wir hier zusammengefasst.

Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen

Durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses werden die Interessen aller ArbeitnehmerInnen der WU bei allen baulichen Fragen gewahrt und insbesondere die Umsetzung des ASchG sichergestellt.

Es gibt aber natürlich auch aktuelle Anlässe, die einen direkten Kontakt mit den Verantwortlichen im Rektorat notwendig machen. Dies war z.B. im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen der „Plattenfälle“ im LC vor einigen Jahren unumgänglich und wurde und wird auch zur Umsetzung der Covid-19 Maßnahmen der Regierung gelebt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Karin Burger-Ehrnhofer

Arbeitszeiten im wissenschaftlichen Bereich

Das Thema Arbeitszeit wurde vom wissenschaftlichen Betriebsrat in den letzten Jahren immer wieder thematisiert. So z.B. in einem Workshop 2014 mit Mag. Wolfgang Kozak (AK Wien), wo insbesondere die Probleme rund um das Arbeitszeitrecht für das wissenschaftliche Universitätspersonal diskutiert wurden. Die Eckpunkte finden Sie hier kurz zusammengefasst. Im Sommer 2018 wurden Anpassungen des Arbeitszeit- (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) im Nationalrat beschlossen. Obwohl wissenschaftlich Beschäftigte nicht unmittelbar betroffen sind, haben wir uns in einem Newsletter (BR-Info 3/2018) ausführlich damit beschäftigt.

Ihre Ansprechpartner:

Karin Burger-Ehrnhofer

Sabbatical-Angebote

Der Kollektivvertrag der Universitäten eröffnet die Möglichkeit, eine Betriebsvereinbarung zur Inanspruchnahme eines Sabbaticals abzuschließen. Eine solche ist an der WU mit 30. 9. 2015 in Kraft getreten. Sie gilt für die vom Universitäts-Kollektivvertrag erfassten ArbeitnehmerInnen. Da Vertragsbedienstete und Beamte auch weiterhin nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, etwa ein Sabbatical (§ 20a VBG, § 78e BDG) bzw. eine Forschungsfreistellung (§ 160 BDG) zu vereinbaren, können nunmehr grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen der WU ein Sabbatical vereinbaren. Unter einem Sabbatical ist ein individuell gestaltbarer vorübergehender Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit zu verstehen, der nunmehr auch an der WU auf Wunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin (und zwar neben den im universitären Bereich sonst noch möglichen Freistellungsansprüchen, wie z.B. Forschungsfreisemester) vereinbart werden kann. Bei Interesse an den nach der Betriebsvereinbarung möglichen Ausgestaltungsformen eines Sabbaticals lesen Sie bitte hier weiter.

Ihre Ansprechpartnerin:

Karin Burger-Ehrnhofer

Mobilitätsfragen

Viele unserer KollegInnen haben zu ihrem Arbeitsplatz an der WU einen weiten Weg, sind doch einige KollegInnen auch im Umfeld von Wien zu Hause. Für diese sind daher aktuelle Informationen zum Thema Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss unverzichtbar.

Das Thema Mobilität ist aber auch beim Vorhaben einer klimaneutralen Universität mitzudenken. Zu den Auswirkungen des Mobilitätsverhaltens der WU-MitarbeiterInnen und möglichen klimagerechten Veränderungen haben die beiden Betriebsratsgruppen der WU im Herbst 2019 im Rahmen diverser Veranstaltungen erste Ideen gesammelt, die auch schon vorgestellt wurden (BR-Info 5/2019, BR-Info 6/2019, BR-Info 1/2020). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben dieses Thema leider etwas in den Hintergrund gedrängt. Mit der langsamen Rückkehr zur Normalität besteht aber gerade was unser künftiges Mobilitätsverhalten betrifft die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten. Auch in diesem Zusammenhang sind die mobilitätsverringernden Auswirkungen von Homeoffice mitzudenken bzw kann die Anlaufphase der Wiederaufnahme von Präsenztagungen als „window of opportunity“ genutzt werden, um Änderungen bei den Reiseregelungen (z.B. Anreize für Bahnfahrten statt Flugreisen) anzugehen. Weitere Ausführungen zum Thema Tagungsreisen finden sich hier.

MitarbeiterInnenbefragungen

Die WU führt in regelmäßigen Abständen MitarbeiterInnenbefragungen durch. In die im Herbst 2021 sowie im Jahr 2017 und 2014 stattgefundenen MitarbeiterInnenbefragungen, die verschiedene Erhebungsschwerpunkte - insbesondere die Erfassung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, der Internationalisierung und Nachhaltigkeit - setzten, waren die beiden Betriebsratsgruppen der WU in verschiedenen Projektschritten miteinbezogen. Unser Ziel war es, nicht nur die Befragung kritisch zu begleiten, sondern auch an der zukünftigen Umsetzung der Vorhaben, die sich aus den Ergebnisinterpretationen herauskristallisiert haben, mitzuwirken. Mehr zu diesem Thema im Newsletter 06/2017.

Die Sharepointseite im Intranet gibt einen Überblick zu den Ergebnisse der MitarbeiterInnenbefragung 2017.

Hinweise zu den Ergebnissen der MitarbeiterInnenbefragung 2014 finden Sie hier.

Die Ergebnisse der letzten Umfrage im Herbst 2021 werden demnächst auf den Sharepointseiten der WU verfügbar sein.

Auch bei den in den letzten Jahren ebenfalls durchgeführten ABI-Plus Befragungen war der wissenschaftliche Betriebsrat im Rahmen des WU-Projekts wohlbefinden@wu eingebunden und hat dabei – gemeinsam mit der Arbeitgeberin – das Ziel, eine Verbesserung hinsichtlich der bei diesen Befragungen ermittelten Belastungen zu erreichen. Nähere Informationen zum Projekt wohlbefinden@wu finden sich hier sowie im Intranet, wo auch jeweils Zusammenfassungen der beiden ABI-Plus Befragungen vom Oktober 2018 und vom März 2021 nachzulesen sind.

Ihre Ansprechpartnerin:

Daniela Kremslehner, Karin Burger-Ehrnhofer

Anlaufstelle für Betroffene von Konflikten und Mobbing

Die VertreterInnen unserer Betriebsratsgruppe stehen natürlich jederzeit für Konfliktberatungen zur Verfügung. Neben einer Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon, bietet sich dafür auch unsere wöchentliche Sprechstunde an.

Weitere Anlaufstellen an der WU finden Sie hier.

zurück zur Übersicht