Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Ein- und Ausblick auf die Kollektivvertragsverhandlungen

Der Spätherbst ist die Zeit der (anstehenden) Lohn- und Gehaltsverhandlungen zwischen den Kollektivvertragsparteien. Für die Universitäten gelten als Folge der Ausgliederung der Hochschulen zwei unterschiedliche Gehaltsregime. Die immer kleiner werdenden Gruppen des pragmatisierten Bundespersonals und der Beschäftigten, für die das Vertragsbedienstetengesetz gilt, fallen nach wie vor unter den für den öffentlichen Dienst getroffenen Gehaltsabschluss. Hier liegt mit einem Gehaltsplus für 2020 von 2,25 bis 3,05 % bereits ein Ergebnis vor. Die Gehaltserhöhungen sind nach Einkommenshöhe gestaffelt. Da die von diesem Abschluss erfassten wenigen wissenschaftlichen Bediensteten der WU Wien in relativ hohe Gehaltsklassen fallen, gilt für sie in der Regel eine Gehaltserhöhung von 2,25%.  

Für die nach der Ausgliederung der Universitäten eingestellten Beschäftigten gilt hingegen der zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) ausverhandelte Universitäten-Kollektivvertrag (Uni-KV). In Kollektivverträgen geht es einerseits um die Frage von Gehaltserhöhungen, andererseits um die Struktur von Tarifgruppen, Eingruppierungen, aber auch andere Aspekte von Beschäftigungsverhältnissen (wie Urlaub, spezifische Regelungen während der Elternkarenz etc.).

Bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen mit dem Dachverband der Universitäten stehen sowohl Lohnfragen als auch grundsätzliche Fragen des Gehaltsschemas auf der Tagesordnung. In den letzten Jahren lagen die Gehaltserhöhungen im Bereich des Uni-KV unterhalb der außeruniversitären Forschung. Ein Vergleich mit dem benachbarten deutschen Bundesland Bayern fällt ebenfalls zuungunsten der wissenschaftlichen Bediensteten der österreichischen Universitäten aus. Für heuer ist das Ziel der gewerkschaftlichen VerhandlerInnen ein deutliches Plus für alle KV-MitarbeiterInnen an den Universitäten. Vielfach haben die Universitätsrektorate die Budgeterhöhungen für die aktuelle Leistungsperiode als sehr zufriedenstellend bezeichnet, entsprechender Spielraum müsste also vorhanden sein.

In der beigefügten Übersicht finden Sie die Entwicklung der Gehaltsanpassungen des Uni-KVs seit 2010 im Vergleich.

Neben der jährlichen Gehaltsanpassung hält die für Universitäten zuständige GÖD-Bundesvertretung 13 ein attraktiveres Gehaltsschema für die größte Gruppe des wissenschaftlichen Personals (B1), die aus UniversitätsassistentInnen, Senior Scientists und Senior Lecturers besteht, für dringlich. Vergleichsstudien zeigen, dass dieses „B1-Schema“ deutlich unter den Lebensverdienstkurven der AHS-OberstufenlehrerInnen liegt. Die Jahresgehaltssummen weisen gegenüber den vergleichbaren Positionen in Deutschland und der Schweiz ein Minus von 4 bis 23 % auf. Hier besteht aus Sicht der Gewerkschaft ein klarer Anpassungsbedarf nach oben.

Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Anliegen der ArbeitnehmerInnenseite. Hierzu zählen unter anderem:

  • Rechtsanspruch auf geringfügige Beschäftigung während der Elternkarenz.

  • Automatische Verlängerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen bis zum Ende der Schutzfrist nach Geburt eines Kindes.

  • Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes für die Erfüllung der Lehrverpflichtung von zwei auf einander folgenden Studienjahren auf ein Studienjahr. Hierdurch soll Druck auf unfreiwillige Erhöhungen der Lehrverpflichtungen hintangehalten werden.

  • Europarechtskonforme Ausgestaltung des § 14 KV, das heißt eine EU-konforme Zulässigkeit eines SEPA-fähigen Gehaltskontos (statt der derzeitigen Verpflichtung zu einem inländischen Gehaltskonto).

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen geht es also nicht allein um die Höhe der Gehaltssteigerungen, sondern auch um Gehaltsstrukturen und einige andere wichtige Einzelfragen rund um die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen.

28.11.2019

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