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Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird ab 1.1.2024 erhöht

22. Dezember 2023

Aufgrund der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für 2024 auf € 518,44 wird auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld angehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass Anspruchsberechtigte während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können. Der bislang gültige Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld soll von jährlich 7.800 € auf 8.100 € erhöht werden. In Kraft treten sollen die Anpassungen im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz mit 1. Jänner 2024.

Die Daten zur aktuellen Zeitverwendungsstudie wurden gestern veröffentlicht. Wir werden die Daten dieser Studie genau analysieren.

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