Das TC Gebäude von außen.

Was bedeutet „staffelwirksame“ Erhöhung der Gehälter um € 30,-- pro Monat?

29. Mai 2013

KV Verhandlung 2013

„Die GEHÄLTER werden mit Wirkung vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 für Vollzeit-beschäftigte staffelwirksam um € 30,- pro Monat erhöht“

Was bedeutet „staffelwirksame“ Erhöhung der Gehälter um € 30,-- pro Monat?

„Staffelwirksam“ bedeutet, dass die € 30,-- pro Monat auf das Bruttogehalt (ohne Obergrenze) zugerechnet werden (es ist keine Einmalzahlung, bleibt auch in den nächsten Jahren erhalten). Alle KV-Angestellten erhalten somit € 30,- pro Monat, ohne Begrenzung der Einkommenshöhe. Teilzeitbeschäftigte bekommen die € 30,-- aliquot.

Die € 2.600,-- als obere Einkommensgrenze für die Teilnahme an der Valorisierung hat die GÖD wegverhandelt.

Die Fortrechnung für 2014 erfolgt auf dem Niveau der nun ausgehandelten um € 30,-- erhöhten Gehälter.

Ohne "Staffelwirksamkeit" würden die Gehälter für 2014 auf dem Niveau des Jahres 2012 zu verhandeln sein.

 

zurück zur Übersicht