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Universitätengewerkschaft lehnt 2G Regelung an einzelnen Universitäten ab

02. Februar 2022

(Innsbruck-Wien/OTS) - Die Universitätengewerkschaft unterstützt Impfungen als Akt der Solidarität, des Schutzes von Vulnerablen und des Selbstschutzes, appelliert aber an den Sachverstand der Universitätsleitungen bei Überlegungen zur betrieblichen 2G Regelung.

Der Gesetzgeber hat Arbeitsplätze vom Geltungsbereich der Impfpflicht bewusst ausgenommen. Dort gilt weiterhin die 3G-Regelung, wobei Verschärfungen möglich sind, wenn dies epidemiologisch erforderlich ist. Universitäten, die bisher generell vom Geltungsbereich der Covid 19-Schutzmaßnahmenverordnungen ausgenommen waren, können ihre Vorkehrungen zum Schutz aller Universitätsangehörigen daher autonom regeln, müssen dies jedoch unter dem Aspekt der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 an der jeweiligen Universität faktenbasiert sachlich begründen können. Tatsächlich liegt die durchschnittliche Durchimpfungsrate der Universitätsangehörigen um deutlich über 10 Prozentpunkte höher als jene im gesamten Bundesgebiet. Eine sachliche Begründung zur Verschärfung der 3 G Regel am Arbeitsplatz wird daher meist nicht vorliegen, wenn man von bestimmten Bereichen der medizinischen Universitäten und solchen mit vulnerablen Fachbereichen der Kunst (Gesang, Blasinstrumente, Schauspiel) absieht. Bei Einführung einer 2G-Regel an den meisten Universitäten würde diese Verhältnismäßigkeit überstrapaziert werden. Eine solche Fehleinschätzung könnte in weiterer Folge sowohl zu Regressansprüchen von Studierenden als auch zu arbeitsrechtlich kostspieligen Konsequenzen führen. Freistellungen beim Personal dürften – wenn überhaupt – nur unter Beibehaltung der Bezüge erfolgen, und ungerechtfertigte Entlassungen bzw. Kündigungen hätten mitunter massive Schadenersatzforderungen zur Folge. Arbeitnehmer*innen wiederum wären mit einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit konfrontiert.


Österreich hat sich für eine 3G-Regelung ohne arbeitsrechtliche, existentiell bedrohliche Konsequenzen - eben mit Augenmaß - entschieden. Das haben auch die Sozialpartner mitgetragen. Wir appellieren deshalb an die Universitätsleitungen, ihre bisher besonnen geübte Praxis sachgerechter Schutzmaßnahmen beizubehalten. Wir fordern die Rektorate auf, von einer einseitig betrieblich angeordneten 2G-Regelung abzusehen.


Rückfragehinweis:
Dr. Stefan Schön 0699 11240984
Ass Prof. Dr. Karl Reiter 0664 6027754373
Ao. Univ-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler 0699 121369897
Für die Universitätengewerkschaft – wissenschaftlich-künstlerisches Personal in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst


    
 
 
 
 

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