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Teilpension beschlossen – gleitend in den Ruhestand

16. Dezember 2025

Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2025 die Teilpension für den Öffentlichen Dienst beschlossen. Die Teilpension kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Anspruch auf eine der folgenden Pensionsarten besteht:

  • Korridorpension

  • Langzeitbeamtenpension / Langzeitversichertenpension

  • Schwerarbeitspension

  • Alterspension (Vertragsbedienstete, Bedienstete mit Kollektivvertrag)

Ab 1.1.2026 wird damit ein gleitender Übergang vom aktiven Dienst in die Pension möglich. Je nach Modell kann die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduziert und eine entsprechende Teilpension bezogen werden. Die Regelung gilt für verschiedene Pensionsarten und umfasst auch Sonderbestimmungen für Lehrpersonen.

Mehr Infos dazu unter goed.at.
 

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