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Sonderbetreuungszeiten rückwirkend mit 1. September 2021 gültig

16. September 2021

Sonderbetreuungszeiten für Eltern, deren Kinder in Quarantäne sind, werden nun doch rückwirkend ab dem 1. September bis Jahresende gelten. Eltern können Sonderbetreuungszeiten daher bereits ab September für maximal 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Laut Dr. Anna Ritzberger-Moser, Bundesministerium für Arbeit, kann auch wegen coronabedingter Schliessung von Kindergarten oder Schule bereits konsumierter Urlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung im September mit Zustimmung der Arbeitgeberin in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden. Die Arbeitgeberin erhält für die Zeit der Sonderetreuung das Entgelt vom Bund ersetzt.

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