Das TC Gebäude von außen.

Der Anspruch auf Sonderbertreuungszeit kommt mit Anfang Oktober wieder!

09. September 2021

Bis Juli 2021 mussten Eltern Sonderbetreuungszeit bekommen, wenn

  • Kindergarten oder Schule geschlossen wurden und dort keine Betreuung angeboten wurde

  • oder das eigene Kind in Quarantäne musste,

und zwar ohne den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten zu müssen.

Auf Druck der AK wurde diese Sonderbetreuungszeit jetzt wieder bis 31.12.2021 verlängert. Sie soll ab 1. Oktober gelten und ab dann stehen berufstätigen Eltern in Summe weitere 3 Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung. Dabei kann wie bisher vom Rechtsanspruch oder vom Ver­ein­bar­ungs­modell Gebrauch gemacht werden. In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber wie bisher 100 % der Entgeltkosten ersetzt.

FAQ: Sonderbetreuungszeit

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