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Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Reha

07. Juli 2023

Arbeitnehmer*innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Für die Freistellung soll den Arbeitnehmer*innen Pflegekarenzgeld und ein besonderer Kündigungsschutz zustehen. Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, aber bis auf Ausnahmefälle nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dies sieht ein im Sozialausschuss eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag vor. Die zusätzlich notwendigen Anpassungen im Landarbeitsgesetz 2021 und im Arbeitslosenversicherungsgesetz erfolgen durch einen Ausschussantrag.

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