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Krank im Weihnachtsurlaub: ÖGB klärt wichtige arbeitsrechtliche Fragen

21. Dezember 2021

Krankheit unterbricht Urlaub - unbedingt von Arzt/Ärztin krankschreiben lassen

Die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür und viele Arbeitnehmer*innen gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Statt ausgiebig zu relaxen, müssen einige aber das Bett hüten – eine Erkrankung macht der Auszeit einen Strich durch die Rechnung. Viele sind verunsichert, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, wenn sie während ihrer freien Tage erkranken. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko beantwortet auf oegb.at die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub.

"Wer krank ist, sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, sagt Trinko: "Das macht auch im Urlaub Sinn. Denn wenn Sie länger als drei Tage krank sind, dann werden Ihnen die Urlaubstage nicht abgezogen."

Auch wichtig zu wissen: Das Gesetz sieht keine bestimmte Form vor, wie man den Arbeitgeber über den Krankenstand informieren muss, betont der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte: "Man kann dem Arbeitgeber auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitteilen, dass man krank ist. Eine schriftliche Mitteilung hat den Vorteil, dass man im Zweifel leichter beweisen kann, dass man sich beim Arbeitgeber gemeldet hat. Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten, viele Betriebe haben jedoch eigene Regelungen, an wen bzw. wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat – etwa an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung."

Antworten auf viele weitere Fragen rund um das Thema "Krankheit und Urlaub" jetzt auf www.oegb.at bzw. https://bit.ly/3mlpvwK

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