Das TC Gebäude von außen.

Kein Studienbeitrag für WU-Mitarbeiter/innen

19. März 2013

Das Rektorat hat beschlossen, dass die WU ALLEN beitragspflichtigen Mitarbeiter/innen (also auch jenen aus Drittstaaten) den Studienbeitrag erlässt, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr (2012) von der WU ein Einkommen in der Höhe von zumindest € 5267,64 (Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs.2 ASVG) bezogen haben.

 

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