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Volle Anrechnung der Karenzzeiten ab 01.08.2019

01. August 2019

Für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen wurden bisher maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Der gesetzliche Rechtsanspruch für Karenz beträgt 24 Monate. Ab 01.08.2019 wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten, die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt.

Das verbessert

  •     die Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche

  •     die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  •     die Dauer der Kündigungsfristen

  •     das Einkommen (Gehaltsvorrückungen)

  •     und daher auch Pensionen – insbesondere Frauenpensionen

Die Anrechnung gilt auch für Pflege- und Adoptiveltern sowie für Branchen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt. Aus Kostengründen gilt diese Neuregelung allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Karenzen.

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