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Hitzewelle in Österreich: Was euch bei Tropentemperaturen zusteht

07. August 2026

Die aktuelle Hitzewelle macht auch vor dem Campus nicht Halt. Ein „Hitzefrei" wie in der Schule gibt es im Arbeitsrecht zwar nicht – untätig bleiben darf der Dienstgeber aber auch nicht. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Kein Hitzefrei – aber eine Fürsorgepflicht

Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es derzeit nicht – auch bei Temperaturen weit über 30 Grad. Arbeitgeber haben aber eine Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen setzen, wenn Hitze zur Belastung oder Gefahr wird.

Was gilt im Büro?

Die Arbeitsstättenverordnung nennt für Arbeitsräume klare Richtwerte: Bei geringer körperlicher Belastung soll die Lufttemperatur 25 Grad nicht überschreiten, bei normaler Belastung 24 Grad. Ist das wegen Sommerhitze nicht möglich, müssen Maßnahmen zur Abkühlung gesetzt werden. Eine generelle Pflicht zur Klimaanlage besteht zwar nicht – aber vorhandene Anlagen müssen funktionieren, und sonst sind Alternativen gefragt: Beschattung, Lüften in den kühlen Morgenstunden, Ventilatoren, zusätzliche kurze Erholungspausen, das Verlegen von Besprechungen oder Homeoffice-Lösungen. Zugang zu Trinkwasser muss jedenfalls vorhanden sein.

Neu seit 2026: Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien

Seit 1. Jänner 2026 gilt eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien: Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2 müssen Arbeitgeber festgelegte Schutzmaßnahmen umsetzen – etwa Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, Schatten schaffen, zusätzliche Pausen ermöglichen und Getränke bereitstellen. Das betrifft an der WU etwa Kolleg:innen, die im Außenbereich tätig sind.

Zu heiß bei euch?

Sprecht die Belastung möglichst früh und konkret an – fehlende Beschattung, schlechte Lüftung, keine kühlen Pausenräume – und wendet euch an eure Führungskraft, die Sicherheitsvertrauenspersonen, die Arbeitsmedizin oder direkt an uns im Betriebsrat. Wir können Schutzmaßnahmen einfordern und darauf drängen, dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden.

Weiterlesen: ÖGB – Hitze am Arbeitsplatz | AK-Broschüre „Arbeitsrecht und Klimawandel" (PDF)

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© geralt@pixabay
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