Das TC Gebäude von außen.

GÖD-Info: angeordneter Urlaub

22. März 2020

Heute ist das 2. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Darin enthalten ist die Möglichkeit, dienstgeberseitig Urlaub anzuordnen.

Im Detail gilt seit heute bis 31. Dezember 2020: Zur Verfolgung öffentlicher Interessen kann für den nicht verfallenen Erholungsurlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren im Umfang von maximal zwei Wochen der Verbrauch durch kalendermäßige Festsetzung angeordnet werden, sofern die/der Bedienstete dienstfähig ist und den Dienstbetrieb für mindestens sechs Werktage andauernden Zeitraum erheblich eingeschränkt ist.

GÖD-Information zum angeordenten Urlaub

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