Familienunterstützung der GÖD 2021
Die GÖD hat auch für 2020 die Familienunterstützung für GÖD-Mitglieder beschlossen. Bezugsberechtigt sind Personen, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe oder für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe beziehen und Gewerkschaftsmitglied sind.
Zum Antrag
Informationen zum Antrag finden Sie hier