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EuGH-Urteil zu den Vordienstzeiten

18. Mai 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der Vergangenheit die Nicht-Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag als altersdiskriminierend verurteilt. In Folge entschied der EuGH, dass auch der erfolgte Reparaturversuch die Altersdiskriminierung nicht beseitigt hat. Es wurden zwar Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt, die Auswirkung jedoch durch die Verlängerung des ersten Vorrückungszeitraums von zwei auf fünf Jahre weitestgehend neutralisiert.

GöD-Informationen zur EuGH-Entscheidung

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