Das TC Gebäude von außen.

Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses 2024

04. Jänner 2024

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum achten Mal.

Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.

Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)

bei Anspruch auf das "kleine" Pendlerpauschale

Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss (in Euro)
20 km bis 40 km25,39 (24,18)
mehr als 40 km bis 60 km50,22 (47,82)
mehr als 60 km75,06 (71,47)

bei Anspruch auf das "große" Pendlerpauschale

Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss (in Euro)
2 km bis 20 km13,82 (13,16)
mehr als 20 km bis 40 km54,82 (52,20)
mehr als 40 km bis 60 km95,43 (90,87)
mehr als 60 km136,28 (129,77)
GÖD-Info zum Fahrtkostenzuschuß
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