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Ergebnisse der KV-Verhandlungen für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten

22. Dezember 2017

Die GÖD hat Ende Dezember 2017 in Verhandlungen mit dem Dachverband der Universitäten eine Erhöhung der Gehälter für die KV-Bediensteten durchgesetzt: Die Monatsentgelte werden per 1. Februar 2018 um 2,33 % erhöht (Laufzeit 12 Monate). Die Erhöhung gilt auch für Zulagen und Lehrlingsentschädigungen.

Weitere wichtige familienpolitische Errungenschaften konnten ebenfalls erreicht werden:

  • Das Verhandlungsteam der GÖD hat ihre Forderung auf einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zur Betreuung eines behinderten Kindes durchgesetzt.

  • Ein Anspruch auf Gewährung eines Frühkarenzurlaubes bei Adoption ist ebenso im KV vorgesehen.

  • Zusätzlich ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Frühkarenzurlaub auch auf Arbeitnehmerinnen (in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft) erweitert worden.


Zu Arbeitszeit des allgemeinen Personals wurde Folgendes vereinbart:

  • Die tägliche Normalarbeitszeit kann im Rahmen des Schicht- und Wechseldienstes durch Betriebsvereinbarung auf 12 Stunden ausgedehnt werden. In diesem Zusammenhang gebührt diesen Arbeitnehmer/innen für die Arbeit an Sonntagen ein Zuschlag. Außerdem kann nun in einer Betriebsvereinbarung ein Nachtarbeitszuschlag vereinbart werden (§ 55a KV).

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