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Bildungskarenz neu: Was sich 2026 für euch ändert

12. Juni 2026

Seit 1. Jänner 2026 gibt es die bisherige Bildungskarenz nicht mehr – an ihre Stelle tritt die sogenannte Weiterbildungszeit, mit deutlich strengeren Regeln.

Die wichtigsten Neuerungen

Ihr müsst mindestens zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein, bevor ihr die Weiterbildungszeit antreten könnt. Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden betragen (16 bei Betreuungspflichten), bei einem Studium entspricht das 20 ECTS pro Semester. Vor der Antragstellung ist eine Bildungsberatung beim AMS verpflichtend, und laufende Teilnahmenachweise sind Pflicht – fehlen sie, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Direkt nach einer Elternkarenz ist der Umstieg zudem nicht mehr möglich; dazwischen müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.

Finanzielle Unterstützung

Die Weiterbildungsbeihilfe richtet sich nach eurem bisherigen Einkommen, der Mindestbetrag liegt mit rund 1.212 Euro im Monat aber unter der Armutsgefährdungsgrenze. Bei einem Einkommen über 3.465 Euro brutto (Wert 2026) muss zudem der Arbeitgeber einen Teil der Beihilfe mittragen.

Kritik des ÖGB

Der ÖGB sieht die Nachfolgeregelung grundsätzlich positiv, kritisiert aber die massive Budgetkürzung von bisher 600–650 Millionen auf nur noch maximal 150 Millionen Euro jährlich. Das könnte zu einem "First come, first serve"-Prinzip führen – ist der Fördertopf leer, gibt es keine Unterstützung mehr. Auch einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht mehr; das AMS entscheidet im Einzelfall.

Unser Tipp: Wer eine Weiterbildungszeit plant, sollte sich frühzeitig informieren und die AMS-Beratung rechtzeitig einplanen.

Alle Details: Bildungskarenz neu: Was ab 2026 gilt (ÖGB)

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