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AK Wahl 2024: Die 10 wichtigsten FAQs zur AK Wahl

14. März 2024

Von 10. bis 23. April 2024 finden die Arbeiterkammer-Wahlen in Wien statt. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl!

1. Was wähle ich da eigentlich?

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Bei der AK Wahl wählen Sie, wofür sich die Arbeiterkammer Wien in den nächsten 5 Jahren einsetzen soll. Und das geht so:

  • Zur Wahl treten verschiedene Gruppen mit einer Liste an Kandidat:innen an. Sie stehen für verschiedene politische Ziele und Vorschläge, mit denen sie sich für die Wiener Beschäftigten einsetzen wollen.

  • Indem Sie eine dieser Listen ankreuzen, geben Sie ihr Ihre Stimme im Parlament der Arbeitnehmer:innen der 180 Personen starken Vollversammlung der AK Wien.

  • Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr ihrer Kandidat:innen kommen als Kammerrät:innen in die Vollversammlung. Sie bestimmen dort fünf Jahre lang mit, wie sich die AK Wien aufstellt und wofür sie sich politisch stark macht.

  • Die neu gewählte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die neue AK Präsidentin bzw. den neuen AK Präsidenten der Arbeiterkammer Wien.

Das heißt: Ihre Stimme gibt der AK Rückhalt. Sie ist eine Stimme für mehr Gerechtigkeit und beeinflusst ganz entscheidend, für welche Forderungen und Services die AK in Zukunft steht.

2. Bin ich wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie an unserem Stichtag (3. Jänner 2024) Mitglied der Arbeiterkammer Wien waren. Mitglied sind Sie, wenn Sie unselbstständig beschäftigt oder freie Dienstnehmer:in sind und Ihr Arbeitsplatz in Wien ist. Ganz egal, welche Staatsbürgerschaft Sie haben und wo Sie wohnen.

ACHTUNG!

Sie waren am 3. Jänner 2024 arbeitslos oder in Karenz, Lehrling oder Zivildiener, oder geringfügig beschäftigt? Dann werden Sie von uns per Brief Anfang Februar verständigt, wie Sie sich in die Wähler:innenliste eintragen lassen können.

3. Wie kann ich wählen?

Wo und wie Sie wählen können, hängt davon ab, ob in Ihrem Betrieb ein Wahllokal organisiert ist. Wenn das so ist, dann können Sie direkt dort wählen. Alle Informationen dazu bekommen Sie direkt am Arbeitsplatz und von uns per Brief Ende März.

Wenn es kein Wahllokal im Betrieb gibt, übermitteln wir Ihnen Ende März die Wahlkarte nach Hause oder direkt in den Betrieb. Dann am besten sofort Ihre Stimme abgeben und das Rücksendekuvert in den nächsten Briefkasten werfen!

Sie können als Wahlkarten-Wähler:in auch in einem unserer öffentlichen Wahllokale wählen hier reicht es, wenn Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

4. Woher weiß ich, ob ich Briefwähler:in oder Betriebswähler:in bin?

Sie werden von uns Ende Februar einen Brief mit dieser Info erhalten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie diese Infos auch jederzeit bei unserer Wahl-Hotline erfragen.

Kontakt zum Wahlbüro

Telefonisch:+43 1 501 57 (montags bis freitags von 7:30 bis 17:30 Uhr)

E-Mail:akwahl@akwien.at

5. Wie geht Wählen mit Wahlkarte?

Ganz einfach!

  1. Ihre Wahl am Stimmzettel ankreuzen

  2. Den Stimmzettel ins blaue Kuvert

  3. Das blaue Kuvert ins weiße Rücksendekuvert

  4. Ab damit in den nächsten Briefkasten! Das Porto haben wir schon bezahlt.

Video AK Briefwahl 2024 | So wählst du richtig

AK Briefwahl 2024 | So wählst du…

6. Was soll ich tun, wenn ich meine Wahlkarte verloren habe?

Keine Panik, Sie können natürlich trotzdem wählen. Kommen Sie mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eines unserer öffentlichen Wahllokale!

7. Ist die Briefwahl eh geheim? Auf dem Rücksendekuvert steht ja mein Name...

Ja, die Briefwahl ist geheim! 

Die Wahlbehörde muss überprüfen, ob Sie auf der Wählerliste aufscheinen und ob Sie Ihre Stimme nicht bereits abgegeben haben. Indem Ihr Name auf dem Rücksendekuvert steht, können wir registrieren, dass Sie gewählt haben, ohne die Wahlkarte zu öffnen.

Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt!

Die Stimmzettelkuverts werden erst danach aus den weißen Kuverts geholt, von diesen separiert und gut durchgemischt. Erst in einem weiteren Schritt werden die Stimmzettelkuverts dann geöffnet und die Stimmzettel entnommen. So ist die Zuordnung zum weißen Wahlkuvert nicht mehr möglich.

8. Ich wähle im Betrieb, bin aber im Wahlzeitraum auf Urlaub - was tun?

Kein Stress, dann können Sie mit Wahlkarte wählen. Wie Sie eine Wahlkarte beantragen können, erfahren Sie von uns Ende Februar per Post. Ihr Antrag muss per Post spätestens am 7. April 2024 bei uns eintreffen. Online oder persönlich können Sie Ihre Wahlkarte noch bis inklusive 7. April im Wahlbüro beantragen.

9. Wann und wo gibt’s ein Wahlergebnis?

Der letzte Wahltag ist der 23. April. Am Tag nach Wahlschluss werden die Stimmen ausgezählt. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich am Abend des 24. April 2024 feststehen und natürlich sofort in den Medien, auf unserer Website und auf den Social Media Kanälen der Arbeiterkammer veröffentlicht.

Drei Tage später, wenn dann auch die letzten rechtzeitig eingetroffenen Briefwahlkuverts bei uns eingetrudelt und ausgezählt sind, steht das endgültige Wahlergebnis fest.

10. Wer organisiert die AK Wahl?

Vielleicht überraschend, aber: Nicht der Staat!

Die Arbeiterkammer richtet eine Behörde ein, die die Wahl unabhängig organisiert und abwickelt. Das würden wir nie schaffen ohne tausende Freiwillige vor allem Betriebsrät:innen, Personalvertreter:innen und andere Kontaktpersonen, darunter auch viele Geschäftsführer:innen, die uns in den Betrieben dabei unterstützen! Dafür können wir uns gar nicht oft genug bedanken.

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