Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück

204 Bevollmächtigung
205 Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Marketing an der Wirtschaftsuniversität Wien
206
Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Quantitative Finance an der Wirtschaftsuniversität Wien
207
Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien
208
Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Socio-Ecological Economics and Policy an der Wirtschaftsuniversität Wien
209
Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control an der Wirtschaftsuniversität Wien
210
Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Information Systems (Wirtschaftsinformatik) an der Wirtschaftsuniversität Wien
211 Bestellung eines Lehrgangsleiters
212 Änderung von Studienplänen
213 Verordnungen und Änderungen über die Curricula von Universitätslehrgängen
214
Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
215
Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
216 Wissensbilanz und Leistungsbericht 2013
217 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück204) Bevollmächtigung


In Abänderung von Mitteilungsblatt 12. Stück vom 06.12.2006, gemäß § 1 Abs 2 u § 4 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien ist Mag. Reinhard Sefelin M.Sc., Leiter Forschungsservice, bevollmächtigt.

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück205)

Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Marketing an der Wirtschaftsuniversität Wien



Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück206)

Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Quantitative Finance an der Wirtschaftsuniversität Wien


207) Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien



Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück208)

Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Socio-Ecological Economics and Policy an der Wirtschaftsuniversität Wien



Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück209)

Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control an der Wirtschaftsuniversität Wien



210)

Verordnung des Rektorats gemäß § 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Information Systems (Wirtschaftsinformatik) an der Wirtschaftsuniversität Wien


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück211)

Bestellung eines Lehrgangsleiters

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner Sitzung am 21.05.2014 folgender Lehrgangsleiterbestellung des Dean der WU Executive Academy zugestimmt (Beginn der Bestellung 01.10.2014, Ablauf 30.09.2018):
Herr Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer als Lehrgangsleiter für den Universitätslehrgang "Logistik & Supply Chain Management" an der Wirtschaftsuniversität Wien


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück212) Änderung von Studienplänen

Der Senat der Wirtschaftsuniversität hat in seiner 78. Sitzung am 21. Mai 2014 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgF, folgende Beschlüsse der Studienkommission vom 6. Mai 2014 genehmigt:

1. Änderung des Studienplans für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien;

2. Änderung des Studienplanes für das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien;

3. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Information Systems an der Wirtschaftsuniversität Wien;

4. Änderung des Studienplanes für das PhD-Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück213) Verordnungen und Änderungen über die Curricula von Universitätslehrgängen


Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 78. Sitzung am 21. Mai 2014 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgF, nachfolgende Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 5. Mai 2014 genehmigt:

1. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Logistik & Supply Chain Management" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

2. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Akademische Dipl. Betriebswirtin/Akademischer Dipl. Betriebswirt" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

3. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Markt- und Meinungsforschung" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

4. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Werbung & Verkauf" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

5. Änderung der Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Professional MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

6. Änderung der Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

7. Änderung der Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "WU-Carlson Executive MBA-Studium" an der Wirtschaftsuniversität Wien in Kooperation mit der Carlson School of Management;

8. Änderung der Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Sozialwirtschaft, Management und Organisation sozialer Dienste (ISMOS)" an der Wirtschaftsuniversität Wien;

9. Änderung der Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges "Tourismus- & Eventmanagement" an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Der Vorsitzende des Senats
o.Univ.Prof. Dr. Helmut Strasser


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück214)

Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Verbesserung des Kapitalmarktrechts Prof. Dr. Martin Winner
UWD Wassergebühren DI Franz Stephan Lutter
ACRP6 - Trafo-Labour Univ.Prof.Dr. Sigrid Stagl
Minimum sanctions in EU Member States Dr. Robert Kert
Overhead Hampl Nina Dr. Nina Hampl

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück215)

Bevollmächtigungen gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002
Folgende Angehörige des wissenschaftliches Personals gemäß § 26 Universitätsgesetz 2002 werden gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß § 28 Universitätsgesetz 2002, Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 102, vom 27.2.2004, idgF (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Development in the Mediterranean aoProf. Dr. Joachim Becker
Konjunkturzyklen in der EU Prof. Dr. Gabriele Tondl
Evaluierung Vielfalter Prof. Dr. Andreas Novy
Tagungsband CEEGov2014 aoProf. Dr. Alexander Prosser

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


216) Wissensbilanz und Leistungsbericht 2013


Der Universitätsrat hat in der Sitzung am 19. Mai 2014 gem. § 13 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 die Wissensbilanz und den Leistungsbericht 2013 der WU genehmigt.


Mitteilungsblatt vom 28. Mai 2014, 35. Stück217)

Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal


Allgemeine Informationen:


· Frauenförderung: Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.
· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment
· Reise- und Aufenthaltskosten: Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1.) Im Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht ist voraussichtlich ab 1. September 2014 für die Dauer von 12 Monaten eine Stelle für einen Universitätsassistenten/eine Universitätsassistentin post doc Non Tenure Track (Assistant Professor, non-tenure track) (Angestellte/r gemäß Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten, monatliches Entgelt: 3.483,30 € brutto) vollbeschäftigt zu besetzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Personalentwicklungsplan für Universitätsassistent/inn/en post doc Non Tenure Track eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht. Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die sechs Jahre fehlende Zeit eingestellt werden. Die Wiederbestellung von Personen, die bereits einen Universitätsassistent/inn/enposten Non Tenure Track inne hatten, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Aufgabengebiet:
Rechtsvergleichende Forschung und Lehre im Arbeitsrecht und Sozialrecht: selbständige Forschungstätigkeiten und selbständige Durchführung von (auch englischsprachigen) Lehrveranstaltungen
Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Betreuung von Studierenden
Mitarbeit bei Prüfungen
Fortführung und Unterstützung bei europäischen Partnerschaften

Ihr Profil:
Doktorat aus Rechtswissenschaften
Hervorragende Kenntnisse des Europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts und einschlägige Publikationen
Berufserfahrung im Wissenschaftsbetrieb

Kennzahl: 2584

Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage unter http://www.wu.ac.at/jobs.

Ende der Bewerbungsfrist: 18. Juni 2014