Mitteilungsblatt vom 7. Juli 2010, 42. Stück
306 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
307 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
308 | Verordnung des Rektorats gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 idgF über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien |
309 | Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter |
310 | Entwicklungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien |
311 | Ausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien |
306) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
I2V Terminal Pricing | Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer |
Besteuerungshoheit | Univ.Prof. Dr. Michael Lang |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
307) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Migration; Best practice modell | ao. Univ.Prof. Dr. Erna Nairz-Wirth |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
309) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:
Projekt | Projektleiterin/Projektleiter |
Führung und Anerkennung | o. Univ. Prof. Dr. August Schülein |
EN/CO2Red Konsument | o. Univ. Prof. Dr. Gerhard Vogel |
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor
310) Entwicklungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien
311) Ausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien
1.) Universitätsassistent/in
2.) Universitätsassistent/in (Ersatzkraft)