Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 14. März 2007, 27. Stück

144 Ergänzung der "Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal"
145 EU-JOB Information des Bundeskanzleramtes
146 Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal
147
Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal

Mitteilungsblatt vom 14. März 2007, 27. Stück144) Ergänzung der "Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal"

Die "Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal" zwischen Wirtschaftsuniversität Wien und dem dort errichteten Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal, veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 18. Oktober 2006, 3. Stück, wird wie folgt ergänzt:



3.3 Departmentspezifische Leistungsprämien: Den Departments der WU wird zum Zweck der Vergabe von departmentspezifischen Prämien für herausragende Forschungsleistungen insgesamt ein Betrag von 30.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Bei der Aufteilung der Prämien nach Departments wird die Größe der Departments entsprechend der Mitarbeiter/innenzahl berücksichtigt.

Die Departmentvorständ/inn/en erhalten das Recht, nach Anhörung der Departmentkonferenz und im Sinne der hier festgehaltenen Rahmenvereinbarung spezifische Richtlinien für ihr jeweiliges Department zu erlassen, in denen festgelegt wird, nach welchen konkreten Kriterien diese Prämien unter den Wissenschaftler/inne/n des Departments zur Verteilung gelangen. Anhand dieser Kriterien entwickeln die Departmentvorständ/inn/en einmal jährlich einen Verteilungsvorschlag, der in der Folge vom Rektorat zu genehmigen ist. Folgende allgemeine Kriterien gelten als Rahmenbedingungen für alle Departments:

  • Publikationen in angesehenen wissenschaftlichen Journalen sind auf Basis von dezentralenJournal-Ratings, die jedes Department erstellt, zu berücksichtigen.

  • Monographien, die bei hochwertigen wissenschaftlichen Verlagen erscheinen, können berücksichtigt werden; damit ist auch der Bereich Software abgedeckt.

  • Die Regeln der Departments müssen eine besondere Berücksichtigung von Jungforscher/inne/n beinhalten (z.B. sind Publikationen jüngerer Mitarbeiter/innen auch unterhalb von Top-Journal-Niveau zu berücksichtigen).

  • Die Anzahl der nominierten Wissenschaftler/innen soll zehn Prozent der Mitarbeiter/innenzahl eines Departments nicht unter- und zwanzig Prozent nicht überschreiten.

  • Die maximale Höhe der Leistungsprämie pro nominierter Publikation darf 1.000 Euro pro Kopf nicht übersteigen.

  • Publikationen, für die im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung bereits "Prämien für Top-Journal-Artikel" (vgl. Punkt 3.1) ausbezahlt wurden, sind von einer Nominierung ausgeschlossen.

Die Prämien gelangen zur Auszahlung, sobald ein Department die entsprechenden departmentspezifischen Ratings und Kriterien festgelegt hat und das Rektorat den Nominierungen nicht innerhalb von vierzehn Tagen während des Semsters bzw. einem Monat in den Ferienzeiten widerspricht.

3.4 Forschungsprämien für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Ausbildung: An jede/n Angehörige/n der Personalkategorien der "wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen" und der "wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung" ("Säule 1"), der/die ab dem Stichtag 01.01.2007 eine Dissertation mit der Beurteilung "Sehr gut" oder "Gut" abschließt, wird eine einmalige Leistungsprämie in Höhe von 600 Euro ausbezahlt.


Wien, am 09.03.2007

Für die Arbeitgeberin Für den Betriebsrat

o. Univ. Prof. Dr. Christoph Badelt Univ.-Prof. DDr. Hans-René Laurer


Die aktuelle Fassung dieser Betriebsvereinbarung lautet daher wie folgt:


Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

abgeschlossen zwischen

der Wirtschaftsuniversität Wien (in der Folge kurz Dienstgeberin genannt)

und

dem dort errichteten Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal

(in der Folge kurz Betriebsrat genannt).

1. Einleitung

Diese Betriebsvereinbarung beruht auf der Bestimmung des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung.

2. Geltungsbereich

2.1. Örtlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Standorte der Dienstgeberin.

2.2. Fachlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Organisationseinheiten der Dienstgeberin.

2.3. Persönlich: Innerhalb des örtlichen und fachlichen Geltungsbereichs sind alle Arbeitnehmer/innen des wissenschaftlichen Personals im Sinne des § 94 Abs 2 UG 2002, in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung, erfasst, die in einer Arbeitsbeziehung zur Dienstgeberin stehen.

3. Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen

3.1. Prämien für Top-Journal-Artikel: Pro Artikel, der in einer im WU-Ranking entsprechend gelisteten Zeitschrift ab dem 01.10.2006 erscheint, gebührt eine Prämie in Höhe von insgesamt EUR 1.000,- brutto/Artikel an den Autor/die Autorin bzw. die Autor/inn/en.

3.2. Persönliche Prämien für das Einwerben von Drittmitteln im Rahmen von Forschungsvorhaben im Sinne des §§ 26,27 UG 2002 in der Fassung des Tages des Abschlusses dieser Vereinbarung: Für ab dem 01.10.2006 eingeworbene Drittmittel­forschungs­projekte, die im Rahmen der Richtlinien der Wirtschaftsuniversität (Mittei­lungsblatt vom 18.05.2005, Nr 34 idgF) für die Kostenersätze bei Drittmittelprojekten von solchen befreit sind (z.B. FWF-Projekte, OeNB-Jubiläumsfonds-Projekte, Stadt Wien-Jubiläumsfonds-Projekte, Rahmenprogramm-Forschungsprojekte der EU) sollen Leistungsprämien in Höhe von 2% der eingeworbenen Gesamtsumme ausbezahlt werden. Honoriert wird grundsätzlich die gesamte Forschungsgruppe, wobei die gesamtverantwortlichen Projektleiter auch den Mitgliedern der Forschungs­gruppe jeweils bekannt geben, an wen diese Prämien gehen und in welcher Höhe sie allenfalls aufgeteilt werden sollen.

3.3 Departmentspezifische Leistungsprämien: Den Departments der WU wird zum Zweck der Vergabe von departmentspezifischen Prämien für herausragende Forschungsleistungen insgesamt ein Betrag von 30.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Bei der Aufteilung der Prämien nach Departments wird die Größe der Departments entsprechend der Mitarbeiter/innenzahl berücksichtigt. Die Departmentvorständ/inn/en erhalten das Recht, nach Anhörung der Departmentkonferenz und im Sinne der hier festgehaltenen Rahmenvereinbarung spezifische Richtlinien für ihr jeweiliges Department zu erlassen, in denen festgelegt wird, nach welchen konkreten Kriterien diese Prämien unter den Wissenschaftler/inne/n des Departments zur Verteilung gelangen. Anhand dieser Kriterien entwickeln die Departmentvorständ/inn/en einmal jährlich einen Verteilungsvorschlag, der in der Folge vom Rektorat zu genehmigen ist. Folgende allgemeine Kriterien gelten als Rahmenbedingungen für alle Departments:

  • Publikationen in angesehenen wissenschaftlichen Journalen sind auf Basis von dezentralen Journal-Ratings, die jedes Department erstellt, zu berücksichtigen.

  • Monographien, die bei hochwertigen wissenschaftlichen Verlagen erscheinen, können berücksichtigt werden; damit ist auch der Bereich Software abgedeckt.

  • Die Regeln der Departments müssen eine besondere Berücksichtigung von Jungforscher/inne/n beinhalten (z.B. sind Publikationen jüngerer Mitarbeiter/innen auch unterhalb von Top-Journal-Niveau zu berücksichtigen).

  • Die Anzahl der nominierten Wissenschaftler/innen soll zehn Prozent der Mitarbeiter/innenzahl eines Departments nicht unter- und zwanzig Prozent nicht überschreiten.

  • Die maximale Höhe der Leistungsprämie pro nominierter Publikation darf 1.000 Euro pro Kopf nicht übersteigen.

  • Publikationen, für die im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung bereits "Prämien für Top-Journal-Artikel" (vgl. Punkt 3.1) ausbezahlt wurden, sind von einer Nominierung ausgeschlossen.

Die Prämien gelangen zur Auszahlung, sobald ein Department die entsprechenden departmentspezifischen Ratings und Kriterien festgelegt hat und das Rektorat den Nominierungen nicht innerhalb von vierzehn Tagen während des Semsters bzw. einem Monat in den Ferienzeiten widerspricht.


4. Prüfungstaxen

Nach Maßgabe folgender Tabelle gebühren Prüfungstaxen:

Betreuungen (Stand 2006):
Diplomarbeit - Begutachter/innen € 106,20
Diplomarbeit - Mitwirkende/r Assistent/in € 74,34
Dissertation - Betreuer/in und Begutachter/in € 177,26
Dissertation - Begutachter/in € 70,86
Dissertation - Mitwirkende/r Assistent/in Betreuung € 88,64
Diese Sätze werden mit demselben Faktor wie Gehälter aus Dienstverträgen valorisiert.
Großprüfungen:
Typ sehr gross = ab 361 Kandidat/inn/en, >= 10 Aufsichten
Typ groß = ab 361 Kandidat/inn/en, 10 Aufsichten
Typ mittel = ab 101 bis 360 Kandidat/inn/en
Über die Einstufung in den jeweiligen Prüfungsmodus entscheidet der Vizerektor für Lehre in letzter Instanz.
sehr groß (S) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
Korrektur/Einsicht
pro Arbeit
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 630,00 € 4,20
Mischform (Modus B) € 300,00 € 735,00 € 2,80
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 665,00 € 0,50
groß (G) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
Korrektur/Einsicht
pro Arbeit
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 350,00 € 4,20
Mischform (Modus B) € 300,00 € 455,00 € 2,80
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 385,00 € 0,50
mittel (M) inhalt.Verant.
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
Korrektur/Einsicht
pro Arbeit
offene Fragen (Modus A) € 100,00 € 105,00 € 4,20
Mischform (Modus B) € 300,00 € 175,00 € 2,80
Multiple Choice (Modus C) € 500,00 € 140,00 € 0,50
Lehrveranstaltungs-, Diplom- und Fachprüfungen:
Lehrveranstaltungsprüfungen:
bis 25 Kandidat/inn/en kein Entgelt
ab dem/der 26.Kandidat/en/in € 6,50 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin
Diplom- und Fachprüfungen:
bis 20 Kandidat/inn/en kein Entgelt
ab 21 Kandidat/inn/en, auch für die ersten 20 € 7,14 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin
Wirkt ein/e Assistent/in bei einer
schriftlichen Diplom- oder Fachprüfung
mit, so erfolgt die Aufteilung:
Prüfer/in € 3,57 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin
mitw. Ass. € 3,57 pro geprüften Kandidaten/geprüfter Kandidatin


5. Abgeltung für die Betreuung von Bakkalaureatsarbeiten im auslaufenden Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsinformatik

Für alle im auslaufenden Bakkalaureatsstudium Wirtschaftsinformatik (Mitteilungsblatt vom 15.10.2002, Nr 8 idgF) bisher und zukünftig geschriebenen Bakkalaureatsarbeiten besteht für die Betreuungsleistung (auch rückwirkend) ein Anspruch in der Höhe von 38 Euro brutto pro betreuter Bakkalaureatsarbeit. Grundsätzlich gebührt dieses Entgelt dem/der Betreuer/in einer solchen Arbeit, bei einer allfälligen Mitwirkung an der Betreuung gibt der/die Betreuer/in bekannt, an wen und in welcher Höhe ein Teil dieses Entgelts gewährt werden soll.

 

6. Schlussbestimmung

Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.10.2006 in Kraft. Sie kann von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 30.09 eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung kann somit frühestens zum 30.09.2007 erfolgen.



Mitteilungsblatt vom 14. März 2007, 27. Stück145) EU-JOB Information des Bundeskanzleramtes

1.) Das Europ. Gemeinsame Unternehmen ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie veröffentlichte die Stelle des Direktors (m/w). (ITER= International Thermonuclear Experimental Reactor)
Einstufung: AD 14

Die vorrangige Aufgabe des europ. gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie besteht darin, den europ. Beitrag zum ITER-Projekt und zur Umsetzung des breiter angelegten Konzepts zu verwalten und langfristig ein Programm von Aktivitäten vorzubereiten und zu koordinieren, die der Vorbereitung des Baus von Demonstrations-Kernfusionsreaktoren (DEMO) dienen.

Dem gemeinsamen Unternehmen sollen anfangs rund 100 Mitarbeiter angehören. Für die ersten 10 Jahre ist ein Haushalt von ca. 4 Mrd. EUR vorgesehen.

Das gemeinsame Unternehmen soll vor allem die termingerechte Bereitstellung der europ. Sachleistungen für die Internationale ITER-Organisation in Übereinstimmung mit den Anforderungen des ITER-Projekts gewährleisten. Zur Vorbereitung dieser Leistungen wird das gemeinsame Unternehmen voraussichtlich auch Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung, Konzeption und Prototyperstellung unterstützen.

Insbesonders geforderte Qualifikationen:
- Hochschulabschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach
- Mindestens 15-jährige einschlägige Berufserfahrung, davon zehn Jahre in einer höheren Führungsposition in größeren Organisationen
- fundierte Kenntnisse der englischen Sprache
Bitte informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibungen im Amtsblatt der Europ. Union (C 38A vom 22.2.2007), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:038A:SOM:DE:HTML abrufbar ist. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

ec.europa.eu/research/energy/fu/fu_rd/article_3329_en.htm

Die elektronische Bewerbung bzw. die Übermittlung per Post ist bis spätestens 22.3.2007 (maßgebend ist das Datum des elektronischen Versands oder das Datum des Poststempels) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu senden.

2.) Das Europ. Amt für Personalauswahl führt allgemeine Auswahlverfahren im Bereich Information, Kommunikation und Medien durch.
Zulassungsbedingungen:

beim Concours EPSO/AD/94/07 (AD 5):

- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der Fachbereiche: Kommunikation, Information, Journalismus oder Public Relations
oder
- ein sonstiges abgeschlossenes Hochschulstudium und mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung

beim Concours EPSO/AST/37/07 (AST 3)

- ein postsekundärer Bildungsabschluss im Bereich Kommunikation und/oder Information und mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
oder
- Matura oder Berufsabschluss auf Maturaniveau und mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung
Als zweite Sprache (neben Deutsch als Hauptsprache) können bei beiden Concours Englisch oder Französisch gewählt werden.
Bitte informieren Sie sich ber die Details dieser Ausschreibung im Amtsblatt der Europ. Union (C 45A vom 28.2.2007), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:045A:SOM:DE:HTML abrufbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Europ. Amtes für Personalauswahl (EPSO) unter folgendem Link:

europa.eu/epso/index_de.htm

Die Online-Bewerbungen sind bis spätestens 28.3.2007 (12.00 Uhr mittags Brüsseler Ortszeit) zu übermitteln.

 

146) Ausschreibungen von Stellen für wissenschaftliches Personal

Allgemeine Informationen:

· Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissen-schaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungs-gesprächen einzuladen.

· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

· Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthalts-kosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:

1.) Im Institut für Unternehmensführung, Abteilung für Unternehmensführung, Controlling und Beratung ist voraussichtlich ab 15. April 2007 bis 14. April 2013 eine Stelle für einen Assistenten/eine Assistentin (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), vollbeschäftigt, zu besetzen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der WU-Entwicklungsplan für Assistent/inn/en eine maximale Befristungsdauer von 6 Jahren vorsieht.
Bewerber/innen, die bereits als Ersatzkräfte an der WU beschäftigt sind, können daher nur mehr für die auf die 6 Jahre fehlende Zeit eingestellt werden.

Notwendige Kenntnisse und Qualifikationen:
abgeschlossenes Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation

Erwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:
Erfahrung in der universitären Lehre und in der Durchführung von Forschungsprojekten, Einsatzbereitschaft und Kooperationsfähigkeit

Kennzahl: 78405

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 4. April 2007
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

 

Mitteilungsblatt vom 14. März 2007, 27. Stück147) Ausschreibungen von Stellen für allgemeines Personal

Allgemeine Informationen:

· Frauenförderung:
Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim allgemeinen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Alle Bewerberinnen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

· An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu-wien.ac.at/portal/iv/akgleich

· Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:

1.) In der WU Executive Academy ist ab sofort, befristet für die Dauer einer mutterschaftsbedingten Abwesenheit die Stelle eines MBA Program & Marketing Assistenten/ MBA Program & Marketing Assistentin, drittmittelfinanziert, (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), Beschäftigungausmaß: 75% zu besetzen.

Aufgabengebiet:
Koordination, Organisation und administrative Betreuung eines neuen high-end Executive MBA Programms mit dem Ziel der Positionierung unter den top global MBA Programmen und einer gewinnbringenden Teilnehmer/innenzahl aus drei Kontinenten. Kommunikations- und Informationsschnittstelle zwischen Kooperationspartner/inne/n, Professor/inn/en und Teilnehmer/inne/n sowie Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Bewerbungs- und Studienphase in Absprache mit dem MBA Program Manager. Marktresearch und -analysen sowie Co- Konzeption und -ausführung der Marketingstrategien in Absprache mit dem Marketing Manager.

Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:


bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Zivil- oder Präsenzdienst

Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:


Universitäts-FH-Abschluss

Kennzahl: 78505

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 4. April 2007
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!



Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt

2.) In der WU Executive Academy ist ab sofort, befristet auf 3 Jahre die Stelle eines Mitarbeiters Service Center/ Mitarbeiterin Service Center, drittmittelfinanziert, (ArbeitnehmerIn der Wirtschaftsuniversität Wien gem. § 128 UG 2002 idgF), Beschäftigungausmaß: 100 % zu besetzen.

Die WU Executive Academy leistet durch praxisorientierte Weiterbildungsprogramme einen signifikanten Beitrag zur langfristigen Entwicklung von Unternehmen und Wirtschaft. Die Programme der WU Executive Academy stärken die Wirtschafts- und Führungskompetenz für ManagerInnen aus einer Vielzahl von Ländern und Industrien.

Aufgabengebiet:
In dieser Tätigkeit entlasten Sie gemeinsam mit dem Leiter des Service Centers die Geschäftsbereiche kompetent und eigenverantwortlich im gesamten organisatorischen Bereich.
Dazu gehört neben der professionellen Büroorganisation und Terminkoordination auch die Vorbereitung von Präsentationen, Angeboten und Meetings. Mit Organisations- und Kommunikationstalent sowie mit selbständiger analytischer und konzeptioneller Arbeit sorgen Sie für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf.

Erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen:


bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Zivil- oder Präsenzdienst

Gewünschte Kenntnisse und Qualifikationen:


einschlägige Berufserfahrung

Kennzahl: 78605

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Kopien) sind unter Angabe der angeführten Kennzahl an die PERSONALABTEILUNG der Wirtschaftsuniversität Wien, Augasse 2-6, 1090 Wien zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 4. April 2007
Bitte die Kennzahl unbedingt anführen!

Der Rektor:
o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt