Arbeitskollegen machen entspannt Pause

Plagiate

Wissenschaftliche Integrität und korrektes Vorgehen bei der Abfassung akademischer Arbeiten sind zentrale Ansprüche der WU an alle Universitätsangehörigen. 
Gute wissenschaftliche Praxis ist die Einhaltung rechtlicher Regelungen, ethischer Normen und des aktuellen Erkenntnisstands des jeweiligen Faches. Bestimmte Formen der Nichteinhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sind wissenschaftliches Fehlverhalten (§ 2a Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz - HS-QSG).
Jedenfalls als wissenschaftliches Fehlverhalten zu qualifizieren ist, wenn jemand
  • unerlaubte Hilfsmittel benützt, wozu auch die missbräuchliche Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz zählt;

  • sich bei der Verfassung einer schriftlichen Arbeit oder Ablegung einer Prüfung oder bei der Erstellung einer künstlerischen Arbeit unerlaubterweise einer anderen Person bedient oder eine von einer dritten Person erstellte Auftragsarbeit in Anspruch nimmt (Ghostwriting);

  • Texte, Ideen oder künstlerische Werke gänzlich oder in Teilen übernimmt und als eigene ausgibt, insbesondere davon umfasst ist, wenn jemand Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnisse oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme, ohne die Quelle und die Urheber*in entsprechend kenntlich zu machen und zu zitieren, verwendet (Plagiat).

Umgang mit Plagiaten und wissenschaftlichem Fehlverhalten – Richtlinien und Hinweise